Außerdem dürfen bei Ernteausfällen auch Trauben für die Weinproduktion zugekauft werden. Die Neuregelung soll in spätestens sechs Wochen – also noch in der laufenden Heurigensaison – in Kraft treten.
Der Zukauf von Trauben – bisher verboten – ist nun erlaubt, wenn massive Ernteausfälle durch Unwetter oder Pflanzenkrankheiten zu beklagen sind, heißt es in der Novelle zum Buschenschankgesetz. Dieser Passus ist eine Reaktion auf die verheerenden Hagelschäden des Jahres 2003, die viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachten. Die zugekauften Trauben dürfen aber ausschließlich aus der Weinbauregion Wien stammen.
Freunde des Alkohols, die keine großen Stücke auf Wein halten, kommen künftig in den Schenken auch auf ihre Kosten. Mit dem Ausschank geistiger Getränke, also hochprozentigen Alkohols, wird den Wiener Betrieben erlaubt, ihre Produktpalette zu erweitern – wenn der Schnaps denn aus eigener Produktion stammt.
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