Der Beischlaf der damals gerade strafmündigen Jugendlichen gilt wegen des Alters unter 14 rechtlich als schwerer sexueller Missbrauch. Der Geschlechtsverkehr war allerdings nicht erzwungen, ist doch das Mädchen seinerseits an diesen Sexualkontakten interessiert gewesen. “Es handelt sich nicht um jene Art von Missbrauch, den der Gesetzgeber bei dieser Bestimmung vor Augen hatte”, hieß es in der Urteilsbegründung des Senatsvorsitzenden.
Der Sex der Teenager wurde wegen der ungewollten Schwangerschaft offenbar – es kam zu einer Anzeige. Der Kindesvater muss nun Alimente bezahlen. Dass er nicht verhütet hat, wurde ihm allerdings nicht als Sorgfaltsverstoß angerechnet. Das Mädchen hatte zu ihm gesagt, dass sie verhüte.
Gegen die vier Burschen wurden schließlich Bewährungsstrafen ausgesprochen. Der Kindesvater erhielt sechs Monate bedingte Haft, seine drei Freunde drei Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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