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Burma: Vorwürfe gegen deutsches Außenministerium

Die Flüchtlingsorganisation "Pro Asyl" hat dem deutschen Auswärtigen Amt vorgeworfen, in einer Stellungnahme zu Asylverfahren die politischen Verhältnisse in Burma zu beschönigen. "Nach Kenntnissen des Auswärtigen Amts stellt eine abweichende politische Überzeugung in Myanmar keinen Straftatbestand dar und führt nicht unmittelbar zu Repressalien und Verfolgung."

So hieß es in einer schriftlichen Auskunft des Ministeriums vom März 2007, wie Pro Asyl in einer Mitteilung am Donnerstag kritisierte. Bei „weiter gehenden Handlungen“, wie einer Missachtung des Versammlungsverbots, sei allerdings mit Drangsalierungen zu rechnen, so das Ministerium.

Diese Auskunft führte laut Pro Asyl dazu, dass Asylanträge zahlreicher burmesischer Flüchtlinge abgelehnt wurden. Die Organisation wies darauf hin, dass noch im Jahr 2006 die Anerkennungsquote für Burmesen bei 97,9 Prozent gelegen sei. Erst nach dem Schreiben des Außenamts vom März „hagelte es Ablehnungen“, heißt es in der Erklärung. Vom Auswärtigen Amt sei zudem die Verurteilung des aus der Schweiz abgeschobenen burmesischen Regimegegners Stanley Van Tha zu einer langjährigen Gefängnisstrafe in seiner Heimat als „Ausnahmefall“ dargestellt worden. Diese aus Sicht von Pro Asyl falsche Behauptung finde sich seither „als zentrale Begründung in den ablehnenden Asylbescheiden“ des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

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