Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das umstrittene Burka-Verbot in Frankreich abgesegnet; es sei keine Diskriminierung und verstoße auch nicht gegen den Schutz des Privatlebens. Geklagt hatte eine französische Muslimin. Das Verbot gilt seit 2011. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
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