Ulrike Leithner war im Rönser Kindergarten beschäftigt und ging im Herbst 2000 in Karenz. Der Kündigungsschutz galt demnach bis Herbst 2002. Weil die Frau aber bis zum 30. Lebensmonat – also bis März 2003 – Kindergeld erhielt, war sie der Meinung, sie müsse sich erst nach Ablauf dieser zweieinhalb Jahre am Arbeitsplatz zurückmelden.
„Zu dem Zeitpunkt hatte Bürgermeister Anton Gohm aber längst anders disponiert, weil die Frist für die Rückmeldung zum Dienst seit einem halben Jahr abgelaufen war“, so Dr. Feurstein, der sofort den Kontakt mit dem Gemeindechef aufnahm.
„Das Problem kenne ich noch aus meiner Zeit im Nationalrat, viele Frauen sind der Meinung, dass mit dem Kindergeld auch die Karenzzeit verlängert wird“, so Feurstein. Rechtlich hatte die Frau durch Versäumen der Frist das Dienstverhältnis gekündigt.
Bürgermeister Gohm erklärte sich jedoch bereit, eine kulante Lösung zu suchen. „Es kam zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses, durch die die Frau nicht nur ihre finanziellen Ansprüche behielt, sondern vor allem auch Versicherungsschutz hatte“, so Feurstein.
Noch nicht gelöst ist ein anderer Fall, der für einen heute 82 Jahre alten Pensionisten ein böses Erwachen brachte. „Der Mann war 45 Jahre berufstätig, hatte bei seiner Firma mittels damals abgeschlossener Gruppenversicherung auch eine Zusatzkrankenversicherung, die auch in der Pension noch Gültigkeit hatte. Als jetzt die Firma in Konkurs ging, hat die Versicherung die Zusatzversicherung gekündigt. Hier möchte ich versuchen, dass der Mann – zu modifizierten Konditionen – diese Zusatzversicherung behalten kann“, so der „VN“-Ombudsmann.
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