Sie ist aus formalen Gründen notwendig, damit die entsprechenden Gesetzesänderungen termingerecht in Kraft treten können: Verläuft alles planmäßig, dürfen bereits beim herbstlichen Urnengang – erstmals in einem ganzen Bundesland – Jugendliche mit 16 Jahren über ihre Ortschefs und die Zusammensetzung der Gemeinderäte mitentscheiden.
Die Eckpunkte der Wahlrechtsreform hatten die Landtagsparteien im März in Verhandlungen festgeschrieben: Das aktive Wahlrecht – die Möglichkeit, selbst mitzubestimmen – erhalten Jugendliche bei Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen künftig mit 16 Jahren. Das passive Wahlrecht, die Möglichkeit, sich selbst als Kandidat um ein Mandat zu bewerben, wird für Gemeinderats- und Landtagswahlen von bisher 19 auf 18 Jahre gesenkt.
Anläufe, „Wählen mit 16“ zu ermöglichen, gab es im Burgenland in der Vergangenheit bereits quer durch die Parteien. Angesichts der Verknüpfung des Themas bei Verhandlungen mit anderen Fragen war ein Kompromiss aber bisher ausgeblieben.
Nicht mehr im Paket, das am Donnerstag zur Beschlussfassung gelangen soll, ist ein Vorschlag der ÖVP, auch das passive Wahlalter für Gemeinderatswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Im Zuge der Einholung von Rechtsgutachten hatten sich in der Frage der Haftung von Jugendlichen, die ein politisches Mandat bekleiden, Bedenken ergeben.
Die Beteiligung der Jugendlichen an den herbstlichen Kommunalwahlen lässt die Zahl der Wahlberechtigten im Burgenland um rund 6.700 Personen steigen. Auch die Anzahl der zu besetzenden Gemeinderatsmandate – derzeit sind es 2.985 – erhöht sich um 62.
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