Von Günther Bitschnau (Wirtschaftspresseagentur)
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat ein noch nicht rechtskräftiges Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG in allen Spruchpunkten bestätigt. Das geht aus einer Information der FMA von Ende August 2019 hervor. Die ordentliche Revision der Hypo Vorarlberg gegen die Sanktion sei vom Gericht für nicht zulässig erklärt worden, heißt es bei der FMA.
Die FMA hatte im März 2018 darüber informiert, dass das Straferkenntnis gegen die Hypo Vorarlberg die mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, den systematischen Einsatz von Dritten, welche eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen, und die Nichterstattung einer Verdachtsmeldung betreffe. Dafür wurde eine Geldstraße in Höhe von 414.000 Euro verhängt.
Nachwehen der Panama Papers
Die Angelegenheit reicht in das Jahr 2016 zurück, als die Veröffentlichungen in den sogenannten "Panama Papers" international für Aufsehen gesorgt hatten. In den Unterlagen wurde unter anderem auch die Hypo Vorarlberg namentlich mit diversen Geschäftsbeziehungen angeführt. Allerdings hat der Hypo-Vorarlberg-Vorstand seit jeher auf der Rechtmäßigkeit der kritisierten Geschäfte bestanden.
Aus diesem Grund hatte sich die Hypo Vorarlberg nach dem Straferkenntnis der FMA auch mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gewendet. Dort wurde das Straferkenntnis jetzt jedoch bestätigt. Nunmehr geht die Hypo Vorarlberg in die nächste Instanz.
Ab in die nächste Instanz
"Der Vorstand und der Rechtsvertreter der Bank sind überzeugt, dass sich die Hypo Vorarlberg bei all ihren Geschäften an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten hat. Aus diesem Grund wurde eine Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA eingelegt. Das Erkenntnis der nächsten Instanz - des Bundesverwaltungsgerichts - liegt nun vor, welches die Beschwerde der Hypo Vorarlberg abgewiesen hat. Der Vorstand wird in dieser Sache alle rechtlichen Schritte unternehmen und das Erkenntnis beim Verwaltungsgericht anfechten", heißt es in einer Stellungnahme der Hypo Vorarlberg an die wpa.
(wpa)
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