Bundespräsident Heinz Fischer beurkundete die Novelle der Gewerbeverordnung nicht, da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei, wie die Präsidentschaftskanzlei am Dienstag in einer Aussendung mitteilte.
Im Gesetzesbeschluss ist eine Verwaltungsstrafbestimmung enthalten, die noch vor dem Termin der Gesetzeskundmachung in Kraft treten sollte. Rückwirkende Strafbestimmungen sind in Österreich jedoch unzulässig. Einer neuerlichen Beschlussfassung über die Novellierung der Gewerbeordnung ohne rückwirkende Strafbestimmung stehe rechtlich nichts im Wege, heißt es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.
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