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Bundespräsidentenwahl: Zwei Beamte angeklagt

Dem Erstangeklagten wird Amtsanmaßung vorgeworfen.
Dem Erstangeklagten wird Amtsanmaßung vorgeworfen. ©APA
Strafprozess am Montag am Landesgericht: Zwei Bregenzer BH-Mitarbeiter sollen verantwortlich dafür sein, dass Briefwahlkarten zu früh geöffnet wurden.
Anklage gegen zwei Vorarlberger Wahlhelfer
Wahlleiter beklagt Zeitdruck

Von Seff Dünser (NEUE)

Die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer vom Mai 2016 hat auch in Vorarlberg zu strafrechtlichen Folgen geführt. Denn die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Landesgericht Feldkirch zwei Mitarbeiter der Bregenzer Bezirkshauptmannschaft (BH) angeklagt. Der Strafprozess findet am Montag am Landesgericht statt. Richter Martin Mitteregger hat die Verhandlung von 9.30 bis 15 Uhr im Saal 56 angesetzt.

Dem Erstangeklagten wird Amtsanmaßung vorgeworfen. Demnach soll der 51-jährige BH-Wahlsachbearbeiter am 26. Mai 2016 unbefugt zwei BH-Mitarbeiterinnen angewiesen haben, rund 1500 von 9500 Briefwahlkarten ab 8 Uhr und damit um eine Stunde zu früh aufzuschlitzen und so zu öffnen. Er soll dafür keinen Auftrag der Bregenzer Bezirkswahlbehörde erhalten, sondern eigenmächtig gehandelt haben.

Dem 61-jährigen Zweitangeklagten wird das Vergehen der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last gelegt. Der damalige Stellvertreter des Bregenzer Bezirkshauptmanns soll als stellvertretender Leiter der Bregenzer Bezirkswahlbehörde wahrheitswidrig mit seiner Unterschrift bestätigt haben, dass er und die anderen Mitglieder der Wahlbehörde beim Schlitzen der Briefwahlkarten anwesend waren.

Freisprüche gefordert

Der Dornbirner Rechtsanwalt Philipp Längle wird Freisprüche für die von ihm verteidigten Angeklagten beantragen. Längle verweist dazu auch auf inzwischen ergangene Freisprüche bei Bundespräsidentenwahl-Strafprozessen in anderen Bundesländern, bei denen den Angeklagten gravierende Vorwürfe gemacht worden seien.

Der Erstangeklagte im Feldkircher Strafverfahren begründete seine Vorgangsweise mit der großen Anzahl von Wahlkarten. Er habe, sagte er in seiner Einvernahme als Beschuldigter, durch den früheren Beginn des Schlitzens der Wahlkarten die Auszählung optimieren und Zeit sparen wollen. Er habe seine Vorgangsweise damals für rechtmäßig gehalten. Er räumte allerdings selbst ein, dass es keine Ermächtigung für das vorzeitige Schlitzen der Wahlkarten gegeben hatte.

Protokoll nicht gelesen

Der Zweitangeklagte sagte als Beschuldigter, dass er vor seiner Unterschrift das Protokoll nicht gelesen habe. Er sei davon ausgegangen, dass er nur das Wahlergebnis bestätigt und der Erstangeklagte als Wahlsachbearbeiter in der Niederschrift alles korrekt angegeben habe.

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