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Bundespräsidentenwahl 2016 heute in Feldkirch Thema

Van der Bellen gegen Hofer lautete das Duell damals
Van der Bellen gegen Hofer lautete das Duell damals ©APA - Helmut Fohringer
Landesgericht muss entscheiden, ob bei zwei Personen der Straftatbestand der falschen Beurkundung vorliegt.
Bundespräsidentenwahl: Zwei Personen angeklagt

Von Gerichtsreporterin Christiane Eckert

Für fünfeinhalb Stunden ist der Prozess rund um angebliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl 2016 angesetzt. Angeklagt sind zwei Personen, die im Bezirk Bregenz mithalfen, das Wahlergebnis möglichst rasch präsentieren zu können. Wie in vielen Orten und Städten Österreichs sind offenbar auch in Vorarlberg Ungenauigkeiten bei der Stimmauszählung passiert.

Manipulationen gab es laut Verfassungsgerichtshof in ganz Österreich nicht. Doch im Laufe der Jahre waren vielerorts die akribischen Gesetzesregelungen offenbar „pragmatischer“ gesehen worden, als es das Gesetz zulässt.

Paradefehler

Speziell bei Wahlkarten soll es Probleme gegeben haben. Wahlkarten ermöglichen Personen, die am Wahltag ortsabwesend, bettlägerig oder gehbehindert sind, dennoch ihre Stimme abzugeben. In Bregenz soll offenbar das erste Kuvert zu früh geöffnet worden sein. In diesem ersten Kuvert befindet sich dann das zweite Kuvert mit der Stimmabgabe. In vielen Orten wurden Kuverts aus Zeitgründen bereits zum schnelleren Öffnen „vorbereitet“. Etwas, was der Gesetzgeber nicht toleriert.

Amtsanmaßung?

Bei dem Prozess in Feldkirch muss sich Richter Martin Mitteregger mit Amtsanmaßung beschäftigen und mit falscher Beurkundung im Amt. Ein zentraler Punkt wird sein, ob die zwei Beschuldigten überhaupt einen Vorsatz hatten, gegen das Gesetz zu verstoßen. Wird das nicht nachgewiesen, gibt es einen Freispruch.

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