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Bundespräsident gelobte drei neue Volksanwälte an

Am Montag fand die Angelobung der neuen Volksanwälte statt.
Am Montag fand die Angelobung der neuen Volksanwälte statt. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Montagnachmittag hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hofburg die drei neuen Volksanwälte angelobt. Werner Amon (ÖVP), Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz haben damit ihre sechsjährige Funktionsperiode angetreten.

Das vor gut zwei Wochen vom Nationalrat gewählte Männertrio folgt damit auf Gertrude Brinek (ÖVP), Günther Kräuter (SPÖ) sowie Peter Fichtenbauer (FPÖ).

Angelobung der neuen Volksanwälte

In seiner kurzen Ansprache würdigte Van der Bellen die Volksanwaltschaft als "die mit Abstand bedeutendste Bürgerschutzeinrichtung unseres Landes." Das Staatsoberhaupt verwies darauf, dass es bei der Gründung vor 42 Jahren anfänglich vor allem in der Verwaltung eine gewisse Skepsis in der Verwaltung gegenüber der Arbeit der Volksanwälte gegeben habe. Mittlerweile wüssten jedoch alle, wie wichtig deren Arbeit nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Republik sei.

Erster Vorsitzender der neuen Volksanwaltschaft ist Amon, weil er mit der ÖVP die stimmenstärkste Fraktion im Nationalrat vertritt. Der Vorsitz wechselt turnusmäßig einmal jährlich. Die Geschäftseinteilung mit der Aufteilung der Themenbereiche soll demnächst in einer Sitzung der drei Volksanwälte erfolgen, informieren wollen sie darüber gegen Ende der Woche in einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Alle drei neuen Volksanwälte zeigten sich nach der Angelobung gegenüber der APA von der Zeremonie sehr bewegt und freuen sich auf die neue Aufgabe. Für eine gute Zusammenarbeit sehen sie "beste Voraussetzungen". Der bisherige FPÖ-Klubobmann Rosenkranz erklärte, dass die Volksanwaltschaft für ihn immer schon ein beruflich erstrebenswertes Ziel gewesen sei, er habe sich schon in den 90er-Jahren dort als Jurist beworben. Der bisherige ÖVP-Abgeordnete Amon und der bisherige Leitende ÖGB-Sekretär Achitz zeigten sich ebenfalls überzeugt, dass sie in ihrem neuen Amt viel für die Menschen bewegen können. Sowohl Amon als auch Achitz gestanden aber zu, dass die Anrede "Volksanwalt" für sie jetzt unmittelbar nach der Angelobung noch etwas ungewohnt klinge.

Funktionen der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft zählt zu den "Obersten Organen" und kontrolliert seit 1977 die öffentliche Verwaltung. Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft zusätzlich den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. An die Volksanwaltschaft kann sich jedermann wenden, der sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Sie geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen.

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Jeweils ein Mitglied der Volksanwaltschaft führt den Vorsitz. Dieser wechselt jedes Jahr im Juli. Alle wichtigen Angelegenheiten werden gemeinsam beraten und beschlossen.

(APA/Red)

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