Unter K.o.-Tropfen werden flüssige Drogen verstanden, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Diese werden meist Mädchen und Frauen in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die Opfer zu betäuben und gefügig zu machen. Die Tropfen sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.
Opfer willenlos und leicht manipulierbar
Nach Einnahme der K.o.-Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Danach folgen Übelkeit und Schwindel. In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um sich an diesem zu vergehen oder dieses zu berauben. In weiterer Folge führen K.o.-Tropfen meist zur Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung. “Eine Überdosis kann zum Tod führen”, warnte das BK.
Nur etwa zwölf Stunden nachweisbar
Aufgrund der sehr schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. “Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.o.-Tropfen-Verdacht informiert werden, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten”, empfahl das BK in der Aussendung. Ebenso sollte umgehend die Polizei verständigt werden, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.
Polizisten und Beamte des Frauenministerium werden in den kommenden Wochen österreichweit Flyer verteilen und auch mit Plakaten auf die Gefahr von K.o.-Tropfen hinweisen. Detaillierte Informationen und weitere Verhaltenstipps gibt es auf der Homepage des Bundeskriminalamtes www.bundeskriminalamt.at sowie auf der Seite des Frauenministeriums www.bmbf.gv.at.
(APA)
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