Österreichische Soldaten dürfen sich ab sofort einen Vollbart wachsen lassen. “Voll-, Oberlippen-, Kinn- und Backenbärte sind erlaubt. Sie sind gepflegt und gestutzt zu halten”, heißt es in der Neuregelung der Verhaltensnormen. Der Erlass wurde gestern, Mittwoch, verlautbart. Bisher waren nur Oberlippenbärte sowie Kotletten bis zum Ohrläppchen erlaubt.
Die Verhaltensregeln schreiben aber weiterhin eine “tägliche Gesichtsrasur der nicht von Bart bedeckten, für Bart in Frage kommende Teile von Gesicht und Hals” vor. Und auf Facebook postete das Bundesheer am Donnerstag dann auch, dass ein Soldat grundsätzlich rasiert zu sein habe.
Neue Verhaltensnormen bezüglich “Körpermodifikationen”
Die Erlaubnis einen Bart zu tragen, gilt für alle Soldaten, also auch für Grundwehrdiener und Berufssoldaten. Für Milizsoldaten waren Vollbärte schon bisher erlaubt. Nur beim Tragen von ABC-Schutzmasken muss das Gesicht weiterhin so rasiert sein, dass der Dichtrahmen auf der Haut aufliegt.
Geänderte Verhaltensnormen gelten auch für Tätowierungen, Piercings sowie Kopf- und Ohrhörer. Während der Punkt “Körpermodifikationen”, der Tattoos und Piercings betrifft, lediglich ausführlicher geregelt wurde, legt der Erlass fest, dass dezente Kopf- und Ohrhörer in der Freizeit und in Zeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme sowie während der Fahrt verwendet werden dürfen.
(APA, Red.)
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