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Bund finanziert künftig Teil zusätzlicher Schulsozialarbeiter

85 Vollzeitstellen sollen ermöglicht werden.
85 Vollzeitstellen sollen ermöglicht werden. ©APA/DPA/HEIKO WOLFRAUM
Bereits seit 2017 hat der Bund befristet zusätzliches Unterstützungspersonal wie Sozialarbeiter finanziert. Damit sollte die Integration von Flüchtlingen erleichtert werden. Auch künftig wird der Bund für zusätzliches Unterstützungspersonal Geld in die Hand nehmen.

Ab 2017 hat der Bund befristet zusätzliches Unterstützungspersonal wie Sozialarbeiter finanziert, um die Integration von Flüchtlingen zu erleichtern. 2019 wurde dieser "Integrationstopf" trotz Protesten nicht verlängert. Nun ist fix, dass der Bund auch künftig Geld für zusätzliches Unterstützungspersonal in die Hand nehmen wird. 50 Prozent der Personalkosten müssen aber die Länder tragen.

Bildungsinvestitionsgesetz ermgöglicht Finanzierung

Möglich wird das durch das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG), das eigentlich die Finanzierung der Ganztagsschulen regelt und gestern einstimmig den Unterrichtsausschuss passiert hat. Bisher wurde das Geld für den Ausbau der Ganztagsschulen über eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern verteilt. Weil der Ausbau jedoch deutlich schleppender verlaufen ist, als von der Politik vorgesehen, ist ein Teil der Ausbaumittel - konkret 150 Mio. Euro - von den Bundesländern nicht abgerufen worden.

Im BIG ist nun erlaubt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 jedes Bundesland fünf Prozent jenes Geldes, das von ihm bisher nicht für Ganztagsschulen verbaut wurde, zur Teilfinanzierung von Unterstützungspersonal nutzen kann. Einschränkung: Das Land muss die Hälfte der Kosten für diese Schulsozialarbeiter und mobilen interkulturellen Teams (MITs) selbst tragen. Außerdem muss das Personal über den Bundesverein ÖZPGS (Österreichisches Zentrum für Psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich) bezogen werden und nicht etwa über andere im Land tätige Vereine.

Wien benötigt Sonderlösung

Für Wien musste dabei eine Sonderlösung gefunden werden, da die Stadt alle Mittel für den Ganztagsschulausbau genutzt hat. Hier haben sich Stadt und Bund ebenfalls bis 2022 auf eine Aufteilung der Kosten geeinigt, wie am Mittwoch per Aussendung bekanntgegeben wurde. Um in Zukunft die Angebote von Stadt und Bund besser koordinieren zu können, soll auch das schon bisher von der Stadt gestellte Personal (Schulsozialarbeit und -psychologie) vom ÖZPGS verwaltet werden.

Abgesehen vom Burgenland haben alle Bundesländer schon vor Einführung des Integrationstopfs Unterstützungspersonal an den Schulen eingesetzt. In Wien wurden bisher 27 Sozialarbeiter über Landeslehrerverträge beschäftigt und die Kosten damit auf den Bund überwälzt. In den übrigen Bundesländern wird die Schulsozialarbeit in der Regel über Vereine abgewickelt, in Oberösterreich über die Kinder- und Jugendwohlfahrt. Die meisten vom Land beschäftigten Sozialarbeiter gibt es laut Schätzungen des Bildungsministeriums in Oberösterreich und der Steiermark (je rund 40), gefolgt von Tirol (knapp 30), Niederösterreich und Vorarlberg (je rund 20) sowie Kärnten und Salzburg (je rund zehn).

Integrationstopf soll 85 Vollzeitstellen ermöglichen

Durch den Integrationstopf sollten zusätzliche 85 Vollzeitstellen besetzt werden. Der ÖZPGS fand 2017 allerdings laut einem Rechnungshof-Bericht nur für gut die Hälfte der Stellen Personal. Laut RH machte es die kurze Vertragsdauer von einem Jahr und die ungewisse Perspektive "schwierig, höchstqualifiziertes Personal zu finden" und längerfristig zu binden.

(APA/Red)

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