Von Seff Dünser / NEUE
Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. Das teilte gestern auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch mit.
Die Einstellung des Verfahrens sei „aus rechtlichen Gründen und aus Beweisgründen erfolgt“, sagte Staatsanwalt Rusch am Montag. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft machte keine weiteren Angaben. Die knappe Einstellungsbegründung ist so zu verstehen, dass manche der angezeigten Vorfälle aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde nicht als gerichtliche Straftaten zu werten sind. Andere Vorfälle sind zwar Straftaten, deren wissentliche Begehung aber nicht beweisbar war.
Fehler eingeräumt
Dem 63-jährigen Bürgermeister wurde von Teilen der Opposition in der Montafoner Gemeinde Machtmissbrauch in mehreren Fällen vorgeworfen. So soll er etwa eigenmächtig die Teilung eines Grundstücks genehmigt haben, bevor das zuständige Organ in der Gemeinde damit befasst wurde. Bei einer Sitzung der Gemeindevertretung im März räumte der parteifreie Bürgermeister, der seit 1985 Gemeindeoberhaupt ist, zwei Fehler ein. Zum einen gab er zu, er habe fünf Jahre lang den Fahrer eines Wanderbusses schwarz bezahlt. Außerdem habe er einer Kindergärtnerin gegen den Willen des Gemeindevorstands einen Ausbildungszuschuss von 3000 Euro gewährt. Dennoch soll er unterschrieben haben, die Gemeindeangestellte habe keinen derartigen Zuschuss erhalten.
Oppositionelle hielten zuletzt nicht mehr am Vorwurf fest, der Bürgermeister habe von den Illwerken einen Natursteinbrunnen als unerlaubtes Geschenk angenommen.
Kompetenzen überschritten
In einem Prüfbericht des Landes hieß es, Wachter habe in einigen Fällen seine Kompetenzen überschritten. Er habe notwendige Beschlüsse von Gemeindeorganen nicht eingeholt oder nicht beachtet. Darüber hinaus habe der Bürgermeister in mehreren Fällen gegen weitere gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen noch bekämpft werden. Mutmaßliche Opfer können einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens stellen. Sollte ein Fortführungsantrag eingebracht werden, müssten Richter des Landesgerichts Feldkirch entscheiden, ob es bei der Einstellung des Verfahrens bleibt oder die Staatsanwaltschaft den Akt noch einmal prüfen muss.
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