AA

Bürgerforum: Stallgebäude in Nofels beschäftigt Anrainer und Behörden

Dieser Stall beschäftigt Nachbarn und Behörden.
Dieser Stall beschäftigt Nachbarn und Behörden. ©VOL.AT/Rauch
Ein Stallgebäude in Nofels beschäftigt Stadt und Bezirkshauptmannschaft. Die Situation sei unhaltbar, beschwert sich ein Nachbar im Bürgerforum Vorarlberg. Die Behörden verweisen auf laufende Verfahren.
Schafstall in Nofels
NEU

Ein Stallgebäude in Nofels erregt den Unmut von Anrainern. Schließlich wohne dort seit Längerem ein “Hobbybauer” mit Schafen und Ziegen unter unhaltbaren Bedingungen, Unrat liege auf dem Gelände und das Gebäude spotte der Bauordnung. Im Bürgerforum schreibt der aufgebrachte Anrainer von Geruchsbelästigung und einem “Schandfleck” des Ortes, die Behörden seien zum Handeln aufgerufen. Gegenüber VOL.AT bestätigen manche Anrainer die Beschwerden, andere zeigen Verständnis für den älteren Herrn, der sich hier ein Zubrot zu verdienen versuche.

Behörden wissen um Beschwerden

Vonseiten der Stadt Feldkirch weiß man von wiederkehrenden Beschwerden aufgrund des Anwesens. Hier seien mehrere Verfahren noch im Gange, weshalb man sich im Detail nicht dazu äußern könne. “Die Sachlage ist uns bekannt und wird bei uns mehrfach bearbeitet”, bestätigt auch Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Die Situation vor Ort widerspreche dem öffentlichen Interesse, die Aufregung sei nachvollziehbar. Über die bisher erfolgten Maßnahmen könne man jedoch aufgrund der Verschwiegenheitspflicht derzeit keine genaue Auskunft geben.

BH als Kontrollbehörde

Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft reichen in solchen Fällen von veterinärbehördlichen Kontrollen bis zum möglichen Abrissbescheid. Bei Anzeigen über Missstände in der Tierhaltung folgt in der Regel eine Kontrolle vor Ort, ob Probleme des Tierschutzes vorliegen oder ob Anrainer durch Geruch und Lärm belästigt werden. Bei tierschutzrelevanten Vergehen drohen Verwaltungsstrafen, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft oder der Entzug der Tiere.

Verfahren ziehen sich oft

Bezüglich des Stallgebäudes kommt das Baurecht zum Tragen. Hier muss die Stadt als Baubehörde kontrollieren, ob die erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Falls nicht, folgt meist ein langwieriges Verfahren. So kann der Bauherr nachträglich eine Baubewilligung beantragen, statt das illegale Bauwerk zu entfernen. Ein (negativer) erstinstanzlicher Bescheid kann wiederum bekämpft werden. Bis zum 1.1. 2019 folgte hier ein Instanzenzug innerhalb der Gemeinde, seitdem entscheidet direkt das Landesverwaltungsgericht in zweiter Instanz. Dieser Instanzenzug aus Bescheid, Berufung, Prüfung und neuer Bescheid kann sich über Monate und Jahre ziehen.

Abriss erst nach ausgeschöpftem Instanzenzug

Erst wenn der Instanzenzug ausgeschöpft ist, könnte die Stadt die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes (Abbruch) per Bescheid anordnen – gegen welchen wieder Rechtsmittel eingebracht werden können. Erst wenn dieser rechtskräftig ist, wird die Bezirkshauptmannschaft um die Vollstreckung ersucht. Die Kosten dafür werden beim Eigentümer durch das Gericht exekutiert, wenn diese nicht einbringlich sind trägt die Kosten der Staat.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Feldkirch
  • Feldkirch
  • Bürgerforum: Stallgebäude in Nofels beschäftigt Anrainer und Behörden