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Budget: Vorarlberg eröffnet Klagsreigen

Bregenz - Das Land Vorarlberg eröffnet kommende Woche den Klagsreigen gegen das Sparpaket: Am Dienstag wird die ÖVP in der Landesregierung eine Verfassungsklage gegen die Kürzungen im Familienbereich beschließen.
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Wann die Kärntner Landesregierung ihre ebenfalls angekündigte Beschwerde nach Wien schickt, ist indessen noch unklar – frühestmöglicher Termin ist der 13. Jänner. Angekündigt sind auch zumindest vier weitere Klagen von Grünen, Beamtengewerkschaft, Seniorenrat und ÖH. Hier wird allerdings noch nach Anlassfällen gesucht.

Die Vorarlberger Klage richtet sich gegen Kürzungen im Familien- und Pflegebereich. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) hatte bereits mehrfach erklärt, dass man zwar die Budgetziele des Bundes unterstütze, die beschlossenen Abfederungen im Familienbereich aber unzureichend seien. Beschlossen werden soll die Klage am Dienstag in der wöchentlichen Regierungssitzung, hieß es auf APA-Anfrage im Landhaus. Anschließend wird die Klagsschrift an den Verfassungsgerichtshof übermittelt.

Auch die von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) angekündigte Klage scheint fix. “Wir ziehen das sicher durch”, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Ein Termin für die Beschlussfassung steht allerdings noch nicht fest. Die erste turnusmäßige Regierungssitzung des Jahres 2011 findet am 13. Jänner statt. Koalitionspartner ÖVP wird die Klage übrigens nicht mittragen. Verhindern kann VP-Chef Josef Martinz – der die Pläne als “absurd” bezeichnet – die Klage aber nicht, da die FPK in der Landesregierung über eine Absolute Mehrheit verfügt und den Beschluss somit im Alleingang durchsetzen kann.

Schwieriger wird der Weg zum Höchstgericht für die Beamtengewerkschaft, die ÖH, den Seniorenrat und die Grünen, die ebenfalls Verfassungsklagen angekündigt haben. Weil sie weder eine Landesregierung im Rücken haben, noch über ein Drittel der Nationalratsabgeordneten verfügen, müssen sie den normalen Rechtsweg gehen. Das heißt, sie müssen Betroffene finden, die bereit sind, einen Bescheid (etwa über die Aberkennung der Familienbeihilfe oder die Verweigerung der “Hackler-Pension”) bis zum Höchstgericht durchzufechten.

Zumindest einen solchen Fall konnte die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Dienstag nennen. Dabei geht es allerdings nicht um das höhere Antrittsalter zur “Hacklerregelung” ab 2014, sondern um den schon heuer deutlich verteuerten Nachkauf der Pensionsjahre für die Hackler-Pension. Klagen will ein niederösterreichischer Landesbeamter, der heuer in den Ruhestand treten wollte. Sein Problem: Der Mann war vor seinem Wechsel in den öffentlichen Dienst Bauer und müsste daher laut den neuen Regeln Pensionsjahre nachkaufen. “Jetzt steht er vor der Wahl, ob er um 8.000 Euro Versicherungszeiten nachkauft oder zwei Jahre länger bleibt”, so ein GÖD-Sprecher zur APA.

Bei den Grünen und der ÖH ist die Suche nach Klagsberechtigten noch im Laufen. Gesucht werden Beschwerdeführer, die sich gegen das beschlossene Auslaufen der Familienbeihilfe ab dem 24. Geburtstag wehren wollen. Die Neuregelung tritt mit Juli in Kraft. Um bereits zuvor einen anfechtbaren Bescheid zu erhalten, denkt man in der Grünen Parteizentrale daran, dass sich betroffene Studenten einen Feststellungsbescheid über die für das Gesamtjahr zu erwartende Familienbeihilfe geben lassen könnten, der dann bekämpft werden soll.

Ähnlich will der Seniorenrat gegen die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Senioren (ab einem Einkommen 1.155 Euro) vorgehen. Das dürfte allerdings dauern, da die Bescheide über die Nicht-Zuerkennung des Absetzbetrages erst im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für 2011 ergehen werden, was im kommenden Jahr der Fall sein wird. Erst wenn die Betroffenen den Bescheid in Händen halten, können sie Berufung einlegen.

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