Die 27-Jährige hatte bereits während des Ermittlungsverfahrens alles zugegeben. Am Montag bestätigte sie ihr umfassendes Geständnis vor dem Landesgericht in Feldkirch. Demnach hatte sie als Buchhalterin eines Wolfurter Unternehmens über vier Jahre hinweg Geldbeträge für sich abgezweigt. Als sie im vergangenen Jahr aufflog, hatte sie bereits einen Deliktsbetrag von 68.000 Euro in die eigenen Taschen fließen lassen – das Geld überwies sie sich mit Erlagscheinen, auf die sie ihre eigene Kontonummer geschrieben hatte, sowie mittels TAN-Briefen. Offenbar versagte das Vier-Augen-Prinzip in der Buchhaltungsabteilung des Wolfurter Unternehmens. Die Kollegen haben die Überweisungen unterschrieben, ohne sie genau anzuschauen, so die Angeklagte.
Kleidung und Schmuck gekauft
Als Tatmotiv gab die 27-Jährige Kaufsucht an: Ich habe das ganze Geld für Schuhe, Kleidung und Schmuck ausgegeben. Heute verfüge sie über keine Kreditkarte mehr und tätige gewisse Einkäufe nur mehr mit ihrem Freund, so die junge Frau, die sich wegen ihrer Kaufsucht auch in psychotherapeutische Behandlung begab. Mehr als die Hälfte des Schadens hat die 27-Jährige wieder gut gemacht, 31.000 Euro muss sie noch zurückzahlen. Der Prozess ging mit einem Schuldspruch wegen Untreue und gewerbsmäßigen Betruges zu Ende. Das Urteil – zwei Jahre bedingte Haft – nahm die Buchhalterin an. Als mildernd wertete der Schöffensenat das lückenlose Geständnis und die Schadenswiedergutmachung. Begehen Sie in den nächsten drei Jahren wieder Eigentumsdelikte, werden sie sitzen, warnte Richter Peter Mück zum Abschluss der Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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