von Jörg Stadler/Neue
Alles andere als besinnlich verlief der Abend des Stefanitages 2019 in einem Lokal im Oberland. Ein Geschwisterpaar war dort mit einem 55-jährigen Mann in Streit geraten. Letzterer musste sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Berufsmusiker gefährliche Drohung sowie fahrlässige und versuchte Körperverletzung vor.
Bedroht
Die Auseinandersetzung spielte sich in einem Lokal ab, in dem der 55-Jährige eigentlich Hausverbot hat. Zunächst soll er seinem Kontrahenten (51) mit dem Umbringen bedroht und mehrmals mit der Faust in dessen Richtung geschlagen haben. Die Schwester des 51-Jährigen wollte schlichtend eingreifen und fiel zu Boden. Dabei erwischte der Angeklagte die 43-Jährige mit dem Fuß im Gesicht. Eine gerötete Wange und eine Hautabschürfung am Ellenbogen waren die Folge. Er wolle zwar nicht – so wie ein gewisser Politiker – von einer „b’soffenen Geschichte“ sprechen, aber sein Mandant sei schon sehr alkoholisiert gewesen, führte Verteidiger Edwin Gantner zu Beginn der Verhandlung aus. Gantner begehrte eine diversionelle Erledigung, die dem geständigen und bislang unbescholtenen Angeklagten dann von Richter Martin Mitteregger auch angeboten wurde.
Geldbuße
Der zweifache Familienvater muss dem Gericht nun innerhalb von sechs Monaten eine Geldbuße in der Höhe von 400 Euro sowie 100 Euro Pauschalkosten zahlen. Das leicht Verletzte Opfer bekam 100 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
(NEUE)
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