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Brutale Gewalt nach Zeltfest: Fußtritte ins Gesicht des Opfers

In der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil.
In der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. ©Bilderbox/Symbolbild
Angeklagter bestreitet in Strafverfahren um absichtlich schwere Körperverletzung, der Täter gewesen zu sein.

Er hätte sich am 2. Juli 2016 durch die brutalen Fußtritte unmittelbar nach dem Musikzeltfest in Wolfurt sogar das Genick brechen können, hätten die behandelnden Ärzte zu ihm gesagt. Das berichtete das Opfer bei seiner gerichtlichen Zeugenaussage. Der Maurer aus dem Bregenzerwald zog sich nach eigenen Angaben einen Nasentrümmerbruch, eine Gehirnerschütterung und Blutergüsse zu. Zwei Zähne seien ihm in Teilen weggeschlagen worden. Sein Kiefer sei gelockert worden. Die Nase müsse wohl noch ein zweites Mal operiert werden.

Für die schweren Verletzungen macht die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen unbescholtenen 22-Jährigen verantwortlich. Der Unterländer wurde wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung angeklagt. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Gefängnis vor.

In der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch erging noch kein Urteil. Richter Johannes Hartmann hat den Prozess zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der angeklagte Arbeitslose den Maurer im Streit um ein Taxi mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden geschlagen. Danach, so die Anklage, habe der 22-Jährige dem auf dem Boden liegenden Mann mehrere Fußtritte ins Gesicht versetzt. Der Angeklagte bestreitet, zugeschlagen zu haben. „Mein Mandant war nicht der Täter“, sagte Verteidigerin Olivia Lerch.

Polizisten als Zeugen

Der Verletzte weiß nicht, ob der Angeklagte ihn geschlagen hat. Auch ein Zeltfest-Sicherheitsmann hat den Angeklagten vor Gericht nicht als Täter identifiziert. Der Zeuge sagte aber, er habe denjenigen, der mit zwei, drei Metern Anlauf auf den in der Wiese Liegenden mit voller Wucht eingetreten habe, geschnappt und der Polizei übergeben. Nun werden damals anwesende Polizisten als Gerichtszeugen einvernommen werden.

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