Der 36-jährige Halbbruder des Beamten ist seit Jahrzehnten drogenabhängig, bereits 1995 wurde zum ersten Mal eine Jugendstrafe gegen ihn verhängt. Die Geschwister waren in ständiger Sorge um den 36-Jährigen, der oft tagelang verschwand.
Denn um seinen ständig wachsenden Konsum zu finanzieren, schmuggelte und verkaufte er das Suchtgift auch. 35 Mal, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, fragte der Beamte deshalb mit dem Namen seines Halbbruders das Polizeidatensystem EKIS ab, um zu überprüfen, ob der 36-Jährige wieder straffällig geworden ist.
Polizist: “Welt brach für mich zusammen”
Nach einer Verurteilung wegen Suchtgiftschmuggels wurde der 36-Jährige zu einer Drogentherapie verpflichtet, die er in Serbien absolvierte. Kaum war er wieder in Wien angekommen, sorgte sich der Polizist, dass sein Bruder wieder rückfällig geworden sein könnte. “Ich hab regelmäßig reingeschaut, um mich zu vergewissern, ob was passiert ist”, berichtete der 42-Jährige vor Richterin Eva Brandstetter. Bei einer Abfrage in der EKIS-Datenbank im Dezember 2014 erschien plötzlich, dass gegen den 36-Jährigen erneut wegen Suchtgifthandels ermittelt wird. Dabei handelte es sich um einen recht umfangreichen Akt mit über 200 Verdächtigen. “Für mich ist eine Welt zusammengebrochen.”
Der 42-Jährige konfrontierte in einem Telefonat seinen Halbbruder mit dem Wissen, was allerdings von den Kollegen abgehört wurde. “Da ist ein Akt von dir, ein neuer”, zitierte die Richterin aus den Überwachungsprotokollen. “Hast du in der Zeit was vercheckt?” Mit dem Hinweis, dass eine Hausdurchsuchung möglich ist, packte der Halbbruder seine sieben Sachen und verließ die Stadt. Einen Tag später konnte er in Begleitung seiner Freundin festgenommen werden.
Bruder informiert: Sechs Monate bedingt
Der Beamte habe sich in einem “emotionalen Zwiespalt” befunden, sagte Richterin Brandstetter in ihrer Urteilsbekundung. Er habe als Polizist ordnungsgemäß seinen Dienst versehen und zeitgleich einen Bruder, der im Milieu “vor die Hunde geht”. Das Urteil hatte nicht den Amtsverlust zur Folge.
Der 42-jährige Exekutivbeamte wurde zu sechs Monaten bedingter Strafe verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
(APA)
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