Er stand mit einem Brotmesser plötzlich vor einem Angestellten und meinte „Hast Du ein Problem?“. Da er aber verbal nicht drohte und auch keine Stich- oder Ausholbewegungen machte, wurde der psychisch Kranke vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei gesprochen. Nun soll versucht werden, ob man den Mann, der jede Hilfe ablehnt, nicht doch irgendwie zu einer Behandlung bewegen kann. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
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