Man kenne den Inhalt, dürfe ihn aber nicht veröffentlichen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Meischberger war bei der in der Amtszeit von Grasser erfolgten Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaft Buwog für das letztlich siegreiche Immofinanz-Konsortium als Berater tätig gewesen und hatte dafür – gemeinsam mit dem Lobbyisten Peter Hochegger – insgesamt 9,6 Mio. Euro Provision erhalten, diese aber nicht versteuert.
Unter den überwachten Telefonen befanden sich dem Magazin zufolge auch drei von Meischberger verwendete Anschlüsse – sein Mobiltelefon und zwei Festnetznummern. Der Inhalt des betreffenden Telefonats mit Grasser von Februar liege “News” vor, laut § 7c Mediengesetz sei die Veröffentlichung von Inhalten aus der Überwachung einer Telekommunikation aber mit einer Entschädigung bis zu 50.000 Euro, bei schwerwiegenden Folgen sogar bis zu 100.000 Euro sanktioniert.
Die Abhörmaßnahmen begannen laut “News” Anfang 2010 wenige Tage vor Hausdurchsuchungen in der Causa Buwog und endeten erst mehrere Wochen danach. Im Jänner wurden wie berichtet im Zusammenhang mit den über Liechtenstein geflossenen Buwog-Provisionszahlungen 15 Hausdurchsuchungen, zwölf in Österreich und drei in Liechtenstein, durchgeführt: Unter anderem bei Meischberger und Hochegger sowie beim Immobilienmakler und Ex-Buwog-Aufsichtsratschef Plech.
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