Zwei Jahre wurden auf Bewährung ausgesprochen. Die Frau hatte Versandhäusern mit einem raffinierten Trick Waren im Wert von mindestens 3.000 Euro entlockt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vier Bände füllen die Akten zu dem Verfahren. Die zweifache Mutter, die nebenbei Zeitungen austrug, kundschafte in ihrer Umgebung aus, welche Mitbewohner verzogen waren. Darauf hin versah sie die frei gewordenen Briefkästen mit den entsprechenden Namen. Auf jene Personen bestellte sie bei diversen Versandhäusern Waren. Als diese geliefert wurden und niemand in der leeren Wohnung die Tür öffnete, warf der Briefträger den Abholschein in den Postkasten, wo ihn die Betrügerin herausfischte. Anschließend holte sie die Päckchen bei der Post ab. Insgesamt erfand die Gaunerin 26 falsche Namen.
Wegen einer Schadenssumme von über 3.000 Euro wurde die Serbin nun schuldig gesprochen. Weil die Frau die Strafe sofort akzeptierte, versicherte man ihr die Einstellung des zweiten Verfahrens, welches noch beim Landsgericht anhängig war. Auch hier ging es um denselben Trick mit einem Schaden von über 5.000 Euro.
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