Breivik will Gerichtsgutachten anfechten
Nach Angaben seiner Verteidiger ist es der ausdrückliche Wunsch des Angeklagten, im Prozess als schuldfähig eingestuft zu werden. Den Richtern liegen jedoch zwei gegensätzliche Gutachten zu seiner Zurechnungsfähigkeit vor. Ein erstes Gutachten hatte Breivik wegen “paranoider Schizophrenie” für unzurechnungsfähig erklärt, ein zweites Gutachten stufte ihn als voll zurechnungsfähig ein. Folgen die Richter der ersten Einschätzung, würde Breivik in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Sollten sie ihn für zurechnungsfähig erklären, droht ihm eine lange Gefängnisstrafe.
Schon vor dem Prozess hatte Breivik erklärt, in einer geschlossenen Anstalt zu sein wäre für ihn “schlimmer als der Tod”. Vor Gericht sagte der Attentäter, der sich als Verteidiger der Norweger im Kampf gegen den Islam sieht, für ihn seien “Tod oder Freispruch” die einzig legitimen Ergebnisse des Prozesses. Mit einem Urteil wird nicht vor Mitte Juli gerechnet.
Bei den Anschlägen am 22. Juli 2011 hatte Breivik im Regierungsviertel von Oslo und auf der Insel Utöya insgesamt 77 Menschen getötet. Auf Utöya erschoss der Rechtsextremist 69 meist jugendliche Teilnehmer eines Jugendlagers der regierenden Arbeiterpartei. In der vergangenen Woche hatte Breivik ausgesagt, er habe eigentlich alle 569 Teilnehmer des Jugendlagers töten wollen.
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