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Bregenzer schlug seine Frau bewußtlos

Drei gebrochene Rippen, zertrümmerter Augenhöhlenknochen, permanente Angstzustände. Der Mann (34) würgte seine Noch-Ehefrau bis zur Bewusstlosigkeit, schlug ihren Kopf auf Beton.

Vor sieben Jahren begann die verhängnisvolle Liebe. Die hübsche blonde Frau arbeitete damals als Aupairmädchen in der Schweiz. Sie gebar ihm einen Sohn, der heute fünf Jahre alt ist.

Typischer Choleriker

Primar Reinhard Haller beschreibt den eloquenten, durchaus gebildet wirkenden, dunkelhäutigen Mann als “äußerst impulsiv”. Einmal fleht er seine Frau weinend auf den Knien an, Minuten später rastet er wegen Lappalien komplett aus. Auch am 21. Oktober. Grundlos zertrümmerte er einen Tisch, ließ den angestauten Aggressionen freien Lauf. Trotz des daraufhin verhängten Betretungsverbotes kam es nur drei Tage später zu einem brutalen Ehestreit. “An und für sich wollte ich nur mit ihr reden”, erinnert sich der Angeklagte gestern vor Gericht. Sie wollte nicht. Der jähzornige Mann rannte ihr in den Garten nach, riss sie zu Boden und fiel auf sie. Zunächst würgte er die schmächtige Frau, danach schlug er ihren Kopf brutal auf die Waschbetonplatte. Die Frau musste mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht werden. Auch bei der Gendarmerie ließ der Schläger seinen Emotionen freien Lauf. “Irgendwann komm’ ich aus der Haft wieder raus und dann werde ich sie umbringen”, drohte er unmissverständlich. Vor Gericht vermittelte der Angeklagte einen harmlosen Eindruck. Er berichtete von Therapieansätzen, Gesprächen mit Gewaltopfern, von dem Wunsch, dass seine Frau irgendwann doch noch einmal zu ihm zurückkehren möge und dass er im Gefängnis bereits einen “Arbeitsplatz” in Aussicht habe.

Sechs Monate Gefängnis

Der Mann wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon muss er tatsächlich hinter Gitter. Die 3000 Euro Schmerzengeld für seine Frau, die mittlerweile die Scheidung eingereicht hat, will er bezahlen. Zudem wurde vom Gericht eine Therapie angeordnet. Kommt er dieser Weisung nicht nach, muss er die 18 Monate zur Gänze absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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