Ein einst angestellter Koch soll laut Anklage um 100.000 Schilling geprellt worden sein. Daneben stehen Verleumdungskampagnen im Raum.
Die Luft im Saal ist zum Schneiden, kaum ein Stuhl ist mehr frei. Vorwiegend Bregenzer haben sich eingefunden um zu hören, was Wahres dran ist an den Gerüchten um den Haubenkoch Ernst H. und dessen Frau. Und die meisten von ihnen sind enttäuscht, dass angebliche Panschereien und falsch ausgezeichnete Schnitzel nicht Gegenstand der Verhandlung sind.
Geldanlage
Zum einen behauptet die Anklage, die Gastwirtin habe einem 30jährigen, einst im Betrieb angestellten Koch 100.000 Schilling herausgelockt. Sie habe vorgetäuscht, es für ihn gewinnbringend anzulegen. In Wirklichkeit habe sie es aber anderweitig verwendet und das Geld nie zurückgegeben. Zum Staunen von Richter Peter Mück zückte Verteidiger Gerold Hirn aber gegen Ende der Verhandlung einen Einzahlungsbeleg. Dieser soll beweisen, dass der angeblich Geprellte kurz nach der fraglichen Rückzahlung der 100.000 Schilling tatsächlich einen Betrag in dieser Größenordnung auf sein Konto überwiesen hat. Was es mit dem Beleg auf sich hat, muss das Gericht erst noch prüfen.
Kindesmissbrauch
Zum zweiten wirft die Staatsanwaltschaft dem Gastropaar vor, sie hätten den jungen Koch mit Kindesmissbrauchsverleumdungen unter Druck gesetzt. Zweck – er solle verschweigen, dass er um 100.000 Schilling geprellt worden war. Auch hier war das Beweisverfahren äußerst verzwickt. Der eine Zeuge hat dieses gehört, der andere kann sich kaum an etwas erinnern. Der als Zeuge geladene Metzger, welcher den angestellten Koch angeblich mit entblößter Brust und offenem Hosenladen mit dem Kind überrascht haben soll, schildert nüchtern: “Ich habe nicht gesehen, ob der Koch seinen Reißverschluss offen hatte oder nicht, ich schau dem doch nicht dauernd auf den Hosenladen”.
Zahlreiche Anträge
Einvernommen werden müssen nun noch ein Bregenzer Notar, der das Geld angelegt hatte, ein Bregenzer Rechtsanwalt, dem das Ehepaar die missverständliche Formulierung der Missbrauchsvorwürfe zuschiebt und ein Kripobeamter. Bleibt abzuwarten, ob die Fortsetzung des Verfahrens abermals so viele Schaulustige auf den Plan ruft.
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