Acht Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Außerdem wurde die alkoholkranke Frau in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen.
Die Angeklagte, die eine schlimme Kindheit hinter sich hat, musste insgesamt 68 Mal umziehen. Die Lösung ihrer Probleme suchte sie im Alkohol. Im Juni 2008 zündete sie dann in Lustenau einen Pkw an. Ein zweiter Wagen und ein Carport wurden ebenfalls beschädigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Christiane Eckert
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