Es sei ihm ein “wichtiges Anliegen”, die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Notaren und Rechtsanwälten zu optimieren und noch attraktiver zu gestalten, erklärte Brandstetter zu dem Entwurf, den er in Begutachtung geschickt hat. Nur mit einer guten Basis könne die Qualität der Rechtsberufe und damit der Justiz insgesamt weiter gestärkt werden. Außerdem hofft Brandstetter auf einen Entlastungseffekt für die Gerichte, weil erfahrenere Rechtspraktikanten umfassender eingesetzt werden können.
Bandion-Ortner hatte mit dem Justiz-Sparpaket 2011 die Gerichtspraxis von neun auf fünf Monate gekürzt und die – “Ausbildungsbeitrag” genannte – Entlohnung auf 1.035 Euro monatlich gekürzt. Dies wurde in Juristenkreis reihum vehement abgelehnt. Ihre Nachfolgerin Beatrix Karl (ÖVP) machte einen ersten Schritt zurück: Sie wies die OLG-Präsidenten an, jeden zweiten Rechtspraktikanten auf sieben Monate zu verlängern. Brandstetter will die sieben Monate jetzt im Rechtspraktikantengesetz fixieren – und die Entlohnung auf das Niveau der Verwaltungspraktikanten zu Beginn der Tätigkeit anheben.
Damit bekommen Rechtspraktikanten künftig – geplant ist ab Anfang 2017 – 1.272,35 Euro brutto. Das ist das vorige Niveau und endlich wieder eine leistungsgerechte Entlohnung, begrüßte ÖRAK-Präsident Rupert Wolff im APA-Gespräch Brandstetters Entwurf. Dass nicht wieder auf neun Monate verlängert werde, sei “schade”, aber aus budgetären Gründen wohl nicht möglich.
Die Kürzungen haben die Ausbildung angehender Rechtsanwälte verschlechtert, konstatierte Wolff. Dass sie “mit 1.000 Euro monatlich abgespeist wurden”, habe viele angehende Juristen – auch den “eigenen Nachwuchs” der Justiz, also Richter und Staatsanwälte – demotiviert. Brandstetters Vorhaben sei also “sehr löblich” und werde sicherlich zu einer Verbesserung der Rechtsprechung führen.
Alle Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums haben einen Rechtsanspruch auf Gerichtspraxis. Für die klassischen Rechtsberufe – Richter, Staatsanwalt, Notar und Rechtsanwalt – ist sie verpflichtend. Rechtspraktikanten werden für jeweils ca. zwei bis drei Monate einem Richter oder Staatsanwalt zugeteilt. Meist absolvieren sie einen Teil am Bezirks- und einen Teil am Landesgericht.
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