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BP-Wahl: Freisprüche nun rechtskräftig

Rechtsmittel gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch zurückgezogen
Rechtsmittel gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch zurückgezogen ©APA
Bregenzer Wahlbeamte öffneten Wahlkarten zu früh – Staatsanwaltschaft zog Rechtsmittel zurück.
Freispruch für beide Beamte
Berufung gegen Freispruch eingelegt

Seff Dünser (NEUE)

Die Freisprüche für die beiden Angeklagten sind seit gestern rechtskräftig. Denn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag die zunächst angemeldeten Rechtsmittel gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch zurückgezogen. Das bestätigte gestern auf Anfrage der Feldkircher Gerichtssprecher Norbert Stütler.

Den beiden Angeklagten sei kein strafrechtliches Fehlverhalten bei der Auszählung der Briefwahlkarten für die Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 in der Bregenzer Bezirkshauptmannschaft (BH) anzulasten, meinte der Richter des Landesgerichts bei der Hauptverhandlung im September. Deshalb hat Richter Martin Mitteregger die zwei von Philipp Längle verteidigten Landesbediensteten freigesprochen.

Dem 52-jährigen Erstangeklagten wurde im Strafantrag Amtsanmaßung zum Vorwurf gemacht. Demnach soll der Wahlsachbearbeiter der BH Bregenz eigenmächtig und ohne Auftrag der Bezirkswahlbehörde vor der Sitzung der Wahlkommission Überumschläge von 1500 der 9500 Briefwahlkarten aus dem Bezirk Bregenz aufschlitzen lassen haben. Diese Maßnahme habe lediglich der Arbeitserleichterung gedient, sagte der Richter.

Dem 61-jährigen Zweitangeklagten wurde falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt zur Last gelegt: Der damalige Bregenzer Bezirkshauptmann-Stellvertreter soll als stellvertretender Leiter der Wahlkommission mit seiner Unterschrift im Protokoll wahrheitswidrig angegeben haben, dass mit dem Aufschlitzen der Kuverts gesetzeskonform erst um 9 Uhr begonnen wurde. Tatsächlich aber sei schon ab 8 Uhr aufgeschlitzt worden.

Richter Mitteregger sagte, es sei bedenklich, dass zwei rechtschaffene Beamte über Jahre hinweg mit einem Strafverfahren drangsaliert und wegen Bagatellen vor Gericht gezerrt worden seien.

Der Verfassungsgerichtshof hat 2016 auch wegen der Verletzung der formalen Vorschriften in Bregenz die Stichwahl aufgehoben und eine Neuwahl angeordnet.

(Neue/Dünser)

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