Türk hatte im Oktober für einen Besuch in dem Balkanland ein Flugzeug beim Schweizer Unternehmen Jet Aviation anmieten lassen, dabei aber nach einem Bericht der Tageszeitung “Dnevnik” (Dienstagsausgabe) übersehen, dass für alle staatlichen Ausgaben über 40.000 Euro eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist.
Auch für die Präsidentschaftskanzlei habe das Gesetz über öffentliche Aufträge Geltung, sagte der slowenische Rechnungshofspräsident Igor Soltes der Zeitung auf Anfrage. Übersteigt eine Anschaffung den Umfang von 40.000 Euro, muss eine Ausschreibung auf dem Internetportal für öffentliche Aufträge vorgenommen werden. “Das Gesetz ist diesbezüglich unzweideutig”, betonte Soltes.
Die Aussagen des Rechnungshofspräsidenten wurden von Türks Büro bestritten. Eine öffentliche Ausschreibung sei in diesem Fall nicht notwendig gewesen, hieß es. Unklar blieb auch, ob Türk überhaupt mehrere Angebote einholen ließ. Dazu könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Stellung nehmen, teilte die slowenische Präsidentschaftskanzlei mit.
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