Das Tatmotiv für die gefährliche Drohung blieb auch nach der Gerichtsverhandlung unklar. Vielleicht hatte ein Missverständnis dazu geführt. Jedenfalls wurde nach Überzeugung des Gerichts am 12. April 2016 in der Bregenzer Quellenstraße ein privater Pannenhelfer von einem alkoholisierten Fußgänger verbal bedroht.
Demnach hat der Angeklagte gesagt, er habe eine Bombe dabei und werde ihn mit einer Pistole erschießen. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 400 Euro. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Richterin Sonja Nachbaur nahm eine Todesdrohung und nicht nur eine Drohung mit einer Körperverletzung an. Dafür beläuft sich die mögliche Höchststrafe auf drei Jahre Gefängnis. Zusätzlich zu den 400 Euro für die Drohung hat der Angeklagte dem Gericht auch 150 Euro für die Kosten des Strafverfahrens zu bezahlen.
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Das Gericht glaubte aber den beiden Belastungszeugen: dem privaten Pannenhelfer und der Autofahrerin, der geholfen wurde. Die Zeugen hätten keinen Grund, falsche Angaben zu machen, sagte die Richterin.
Wohl falsch verstanden
Das Opfer schilderte den Vorfall so: Er sei in der Quellenstraße gefahren, in der ein Auto gestanden sei. Offenbar sei die Batterie des Autos leer gewesen. Er habe der Autofahrerin, die Starthilfe benötigte, geholfen. So habe er ihr zugerufen, sie solle ein Warndreieck aufstellen. Daraufhin habe der angeklagte Fußgänger, der wohl etwas falsch verstanden habe, ihn gefragt, warum er die Frau belästige.
Danach, so der Zeuge, habe der Angeklagte die angeklagten Drohungen ausgestoßen. Dabei habe der Mann zur Untermauerung seiner Bombendrohung mit beiden Händen seine Jacke aufgerissen. „In der heutigen Zeit weiß man ja nie. Ich dachte, er hat vielleicht wirklich eine Bombe umgeschnallt. Ich hatte Angst und habe immer noch Angst“, sagte der Belastungszeuge. Zumal der Beschuldigte zu ihm bei der Polizei gesagt habe, er werde sich sein Gesicht merken.
Entschuldigung
Der Angeklagte führte keine Bombe mit sich. „Entschuldigung für alles“, sagte er am Ende der Gerichtsverhandlung. Mildernd wertete die Richterin seine Unbescholtenheit und seine verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen seiner Alkoholisierung.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.