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Böses Erwachen für Malermeister

Olivia Lerch vertrat den Auftraggeber.
Olivia Lerch vertrat den Auftraggeber. ©VN
Statt 50.639 Euro musste Auftraggeber nur 35.760 Euro bezahlen.

Knackpunkt des zivilen Rechtsstreites war das Thema „Kostenvoranschlag“. Darin war eine Summe vereinbart, Folge war, dass Mehrkosten dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt werden hätten müssen. Der Lustenauer ließ sein Haus renovieren, dabei entstand einiges an Kosten. Als der Aufwand dann jedoch höher wurde als erwartet, teilte ihm dies der Handwerker nicht mit, sondern stellte am Schluss einfach alle Arbeiten in Rechnung.

Abgeblitzt

Vor Gericht verlor der Handwerker in beiden Instanzen. „Mein Mandant muss den Mehraufwand, der über den Kostenvoranschlag hinaus geht, nicht bezahlen, weil er zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen wurde“, freut sich Beklagtenvertreterin Olivia Lerch über den Prozessausgang. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Verlierer muss dem Gewinner zudem die Prozesskosten in der Höhe von rund 6.000 Euro ersetzen.

 

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