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Böhmermann-Tweet: Platzt heute eine Blümel-Bombe?

Böhmermann gibt Blümel auf Twitter den Tipp zurückzutreten
Böhmermann gibt Blümel auf Twitter den Tipp zurückzutreten ©APA
"Noch hat Gernot Blümel Zeit zurückzutreten, ohne dass es aussieht, als wäre das ZDF Magazin Royal schuld daran."

Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann rührt auf Twitter die Werbetrommel für seine Satire-Show "ZDF Magazin Royale". Dabei dürfte die österreichische Politik im Fokus seiner heutigen Sendung stehen.

Am Freitag twitterte Böhmermann: "Noch hat Gernot Blümel Zeit zurückzutreten, ohne dass es aussieht, als wäre das @zdfmagazin schuld daran."

Dass Böhmermann den Finanzminister indirekt zum Rücktritt auffordert, könnte auf eine brisante Sendung schließen lassen. In einer Vorschau auf die Sendung schießt sich Böhmermann aber via Video auf Instagram mehr auf Bundeskanzler Sebastian Kurz ein.

Böhmermann wird immer wieder zugeschrieben, Insiderinformationen zur österreichischen Innenpolitik zu haben.

Doch nicht immer halten die Ankündigungen, was Böhmermann verspricht. Wir erinnern uns an den Mai 2019, als Böhmermann einen ominösen Coutdown startete. Erwartet wurden Enthüllungen zum Ibiza-Video. Bekommen haben die Zuschauer schlußendlich nur einen satirischen Song über Europa.

Die Satireshow läuft um 23 Uhr im ZDF, in der ZDF-Mediathek ist die aktuelle Folge bereits um 20 Uhr abrufbar. Die Ausgabe am Freitagabend ist laut Böhmermann die letzte vor der Sommerpause.

Exekutionsantrag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte am Donnerstag mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) gezwungen, bisher nicht gelieferte Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern. Am Nachmittag wurden 204 Ordner an die Parlamentsdirektion übergeben, gab das Finanzressort bekannt.

Beantragt hatten die Daten die Oppositionsparteien. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall.

Blümels Akten als "geheim" geliefert

Die Akten, die das Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) auf Verfügung des Verfassungsgerichtshofes ans Parlament geliefert hat, sind als "geheim" klassifiziert. Das bestätigte die Parlamentsdirektion am Freitag der APA. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können, auch dürfen die Abgeordneten anschließend nicht darüber berichten.

Ändern könnte das auf Antrag der Abgeordneten Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Das "Informationsordnungsgesetz" sieht vier Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim. Stufe 3, "geheim", ist demnach dann angebracht, "wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung" von Interessen, etwa "der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts", schaffen würde.

FPÖ fordert sofortigen Rücktritt

Nach der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeordneten und mit Exekutionsdrohung des Bundespräsidenten erwirkten Aktenlieferung des Finanzministeriums an den Ibiza-U-Ausschuss fordert die FPÖ den sofortigen Rücktritt von Ressortchef Gernot Blümel, aber auch von Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP). Dass die Akten auf Stufe 3 klassifiziert wurden, sei die "nächste Sabotage" und nicht akzeptabel, so Christian Hafenecker, FPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss, am Freitag.

Blümel provoziere immer wieder. "Er reizt die Verfassung nicht nur aus", so Hafenecker in einer Pressekonferenz, "er tritt sie auch mit türkis besockten Füßen". Der Finanzminister habe in einem "unglaublichen Eiertanz" alles getan, um das Parlament massiv in der Aufklärung zu behindern. Der FPÖ-Mandatar sprach von Kaltschnäuzigkeit angesichts der nun gelieferten 30 Kartons, die wohl schon längst fertig kopiert im Finanzministerium gestanden seien.

Scharfe Kritik von Verfassungsjuristen an Blümel

Dass der Verfassungsgerichtshof Gernot Blümels (ÖVP) Finanzministerium erst per Exekutionsantrag dazu zwingen musste, gewisse Akten an den U-Ausschuss zu liefern, stößt auch auf scharfe Kritik von Verfassungsjuristen. "Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind von Staatsorganen auf Punkt und Beistrich unverzüglich umzusetzen. Und wenn das nicht passiert, dann lässt das an der rechtsstaatlichen Gesinnung des Betreffenden sehr zweifeln", so Heinz Mayer im Ö1-"Morgenjournal".

"Das ist die Einstellung der türkisen Partei, dass sie über den staatlichen Institutionen letztlich steht und dass sie sich von den staatlichen Institutionen nicht gängeln lässt", kritisierte Mayer. Dass die Akten nun letztlich als "geheim" geliefert wurden, ist für Mayer "nicht überraschend, wenn man daran denkt, dass der Herr Finanzminister vor einigen Jahren in türkisen Socken durch das Parlament spaziert ist, dann zeigt das ja eine gewisse Geringschätzung des Parlaments und die hat sich offenbar erhalten".

"Nicht ganz undelikat"

Auch Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hatte am Donnerstag in der "ZiB2" gemeint, die Sache sei für Blümel "nicht ganz undelikat". In der Auseinandersetzung mit dem VfGH seien vonseiten des Finanzministers Argumente vorgebracht worden, "von denen man wissen konnte und wissen musste, dass sie nicht verfangen werden. Es wurde versucht, alles zu mobilisieren, womit man vielleicht eine Chance gesehen hat, diesen lästigen Verpflichtungen zu entgehen", sagte Funk. "Aber es war schon klar, dass das nicht greifen wird." Man müsse sich schon die Frage stellen, "ob da nicht ein taktisch-strategischer Weg eingeschlagen wurde, der im Wesentlichen den Zweck hatte, das Ganze Verfahren möglichst abzuwehren". Von einem Bruch der Verfassung würde Funk dabei zwar nicht sprechen, schließlich sei es legitim, Argumente vorzubringen, von denen man glaube, dass sie für die eigene Position nützlich seien - "aber diese Argumente waren und sind grenzwertig".

Wie schon Van der Bellen verwies auch Funk auf die in der Verfassung vorgegebenen Regelungen, durch die "die nötige Durchsetzungs- und Durchschlagskraft" gewonnen werden könne. Das sei auch im Hinblick auf die noch bevorstehenden Auseinandersetzungen um die Informationen aus dem Bundeskanzleramt von Bedeutung. Die Lage sei hier aber komplizierter, denn der Kanzler habe vorgebracht, dass bestimmte Informationen "nie vorhanden waren oder gelöscht wurden", so Funk. "Wenn etwas dann weg ist, dann ist es eben weg", dafür gebe es letzten Endes keine durchschlagskräftige Prüfungs- und Entscheidungsmöglichkeit.

(red/APA)

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