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Bodycams seit Mai in Vorarlberg im Einsatz

Zehn Bodycams hat die Polizei in Vorarlberg derzeit.
Zehn Bodycams hat die Polizei in Vorarlberg derzeit. ©VOL.AT/Rauch
Zehn Bodycams sind seit einem Monat bei der Vorarlberger Polizei im Einsatz. Verwendet werden sie vor allem am Wochenende, das Material wird für sechs Monate gespeichert.
Bodycam in Vorarlberg im Einsatz

Angekündigt waren sie seit langem, im März wurde die Anschaffung eingeleitet: Seit Mitte Mai hat die Vorarlberger Polizei zehn Bodycams im Einsatz, bislang aufgeteilt auf die Bezirkshauptstädte und Lustenau.

Einsatz am Abend und Wochenende

Ausgegeben wird die Bodycam vor allem vor und am Wochenende oder Feiertagen, da man dann bei Schwerpunkt- und Alkoholkontrollen eher mit Zwischenfällen rechnen müsse. Doch auch bei Einsätzen wie Zwangseinweisungen und Störungen der öffentlichen Ruhe biete sich der Kameraeinsatz an.

Beweis und Deeskalation

Dabei soll die Bodycam nicht nur zur Beweissicherung dienen, sondern auch Polizisten wie Bürgern helfen. Allein ihre Anwesenheit sorge oft für eine Entschärfung und Beruhigung von Situationen, weiß Andreas Marik von der Landespolizeidirektion Vorarlberg.

Sicher vor Bearbeitung

Da die Videos auch als Beweismittel dienen können, gibt es viele Sicherheitsmaßnahmen:

  • Die Videos können nicht am Gerät selbst angesehen oder gelöscht werden;
  • Bei der Entnahme einer Bodycam muss sich jeder Beamte mit einem Nutzernamen anmelden;
  • Sobald die Bodycam in die Ladestation zurückgegeben wird, werden alle Videos direkt auf einen Server des Innenministeriums geladen und dort dem Beamten namentlich zugeordnet;
  • Welche Videos als Beweismittel gelten, werden von einem vorgesetzten Beamten als "Power-User" festgelegt, nicht vom amtshandelnden Beamten selbst.
  • Das Videomaterial kann weder auf der Kamera noch auf dem Server bearbeitet werden;
  • Videos werden auf dem Server für sechs Monate gespeichert und dann automatisch gelöscht. Nur Videos, die als Beweismittel gekennzeichnet sind, werden für die Dauer des Verfahrens über diesen Zeitraum hinaus gesichert.
  • Die Verwendung der Bodycam an sich, die Erstellung eines Videos und deren Relevanz aus Sicht des amtshandelnden Polizisten müssen im Akt vermerkt werden.

Nach einer ersten Evaluierung der Einsätze mit Bodycam wird über die Anschaffung weiterer Kameras entschieden.

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