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Bodensee–Gewässerschutz zeigt Wirkung

Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) zog anlässlich ihrer Kommissionstagung Ende Mai eine positive Bilanz über den Seezustand.

Sie beschloss eine neue wegweisende Regelung für die Verklappung von Sedimentmaterial im offenen See. “Die jüngsten Ergebnisse der Bodenseeüberwachung bestätigen eindrücklich den nachhaltig positiven Effekt der Gewässerschutzmaßnahmen aller Länder und Kantone im Einzugsgebiet des Bodensees” betont Landeshauptmann Herbert Sausgruber.

Im Jahr 2005 lag die Gesamtphosphorkonzentration des Seewassers bei 8 Milligramm pro Kubikmeter. Nach dem Belastungshöhepunkt des Bodensees Ende der 1970er Jahre mit einer Phosphorbelastung von annähernd 90 Milligramm pro Kubikmeter erfolgte ein kontinuierlicher Rückgang der Belastung. Der heutige Wert entspricht der Gütesituation wie sie zuletzt Anfang der 1950er Jahre im Bodensee gemessen wurde.

Vorarlberg hat an diesem Sanierungserfolg wesentlichen Anteil. Von der Vorarlberger Landesfläche stammen rund 30 Prozent der Stofffrachten, die insgesamt über die Zuflüsse in den Bodensee gelangen. Diese Frachten konnten in den vergangen drei Jahrzehnten durch den Ausbau der Abwasserreinigung und durch die Extensivierungen in der Landwirtschaft um etwa 90 Prozent reduziert werden. “Um das erreichte Qualitätsniveau des Bodensees aber auch unserer Fließgewässer langfristig zu sichern, bedarf es auch weiterhin gemeinsamer Anstrengungen bei der möglichst umfassenden Abwasserbehandlung”, so LH Sausgruber.

Einheitliche Regelung

Nun wurde auch erstmals für den gesamten Bodensee eine einheitliche Regelung zur Verbringung bzw. Verklappung von Sedimenten aus Hafenanlagen und Schifffahrtsrinnen im Bodensee beschlossen. Durch diese neue Regelung ist sichergestellt, dass zukünftig Sedimente aus Hafenanlagen vor einer Verklappung nach einheitlichen Kriterien streng geprüft werden. Es dürfen keine belasteten Sedimente im See verbracht werden, Ort und Zeitpunkt einer Verbringung von unbelastetem Material ist so gewählt worden, dass die Ökologie des Sees nicht beeinträchtigt wird und dass die Interessen der Wasserversorgung und der Fischerei berücksichtigt werden.

Die Inhalte der Richtlinie wurden in Vorarlberg bereits in der Vergangenheit angewendet. “Wir unterstützen daher diese nun seeweite Regelung der Gewässerschutzkommission und sehen uns in unserer bisherigen Vorgehensweise bei Sedimentverklappungen vollinhaltlich bestätigt”, betont LH Sausgruber abschließend.

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