Der Bewerber Swissport, nach der ersten Runde erstgereiht, erklärte am Montag, rechtliche Schritte zu prüfen, sollte der Konkurrent ASS tatsächlich nachträglich zugelassen und vorgereiht worden sein. Es wäre nicht die erste Anfechtung.
Bodenabfertigungslizenz gilt noch bis Jahresende Celebi
Schon die letzte Vergabe - 2014 an Celebi - war angefochten und in der Folge von den Gerichten als "mangelhaft" beurteilt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hob den damaligen Bescheid des Verkehrsministeriums auf und ordnete eine Neuausschreibung mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 an. Das ist auch der Grund für die aktuell laufende vorzeitige Neuvergabe.
"Wir werden die Begründung jedenfalls sehr genau lesen", sagte der Swissport-Sprecher zur APA. Für die Bodenabfertigungslizenz, die noch bis Jahresende Celebi hält, gab es acht Bewerber. Davon seien ursprünglich nur vier zugelassen worden, nachträglich seien dann auch weitere Bewerber wie die Airline Assistance Switzerland AG (ASS) zugelassen worden, hieß es.
Konkurrent ASS laut Swissport nachträglich zugelassen
In einer Stellungnahme gegenüber "AviationNetOnline" hatte Swissport vergangenen Freitag erklärt, "dass wir Erstgereihter unter sämtlichen Bewerbern sind, die die Zulassungskriterien und Auswahlkriterien (initial) erfüllt haben. Das sind wir übrigens auch weiterhin. Wir wurden mit Schreiben vom 2.10.2019 darüber informiert, dass Airline Assistance Switzerland AG im Zuge des Ermittlungsverfahrens nachträglich zugelassen und vor Swissport vorgereiht wurde."
Die Lizenzvergabe verzögert sich bereits um mehr als ein Monat. Die Ausschreibung war im April erfolgt, Bewerbungsfrist war Ende Mai. Nun soll die Entscheidung morgen, Dienstag, bekanntgegeben werden. Für Wirbel sorgte in den vergangenen Wochen, dass unklar ist, was mit den rund 450 Celebi-Mitarbeitern passiert. Sie planen für den Fall des Lizenzverlustes eine Protestaktion vor dem Verkehrsministerium.
Der Celebi-Betriebsrat kritisiert, dass Übernahme der Mitarbeiter in der Ausschreibung keine Bedingung war. Die Belegschaftsvertreter fordern, dass die Ausschreibung aufgrund von Verfahrensmängeln abgebrochen wird und "unter fairen und transparenten Bedingungen wiederholt wird."
(APA/Red)
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