Zu diesem Schluss kommt der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller in seinem Gutachten. Damit steht fest, dass der Mann nicht wegen Mordes vor Gericht gestellt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat stattdessen bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht, wie Gerichtssprecher Reinhard Flatz gegenüber den VN” erklärte. Der Antrag ist laut Flatz noch nicht rechtskräftig.
Unbefristete Einweisung
Der 28-Jährige muss sich auf jeden Fall vor einem Schwurgericht verantworten.Wie lange der Beschuldigte – bei entsprechender Entscheidung durch die Geschworenen – im Maßnahmevollzug verbleiben wird, ist offen. Einweisungen werden von Gerichten grundsätzlich unbefristet ausgesprochen. Sachverständige haben allerdings regelmäßig zu überprüfen, ob sich die Erkrankung gebessert hat. Im Regelfall geschehe das jährlich, so Flatz.
Über 70 Messerstiche
Zur schrecklichen Bluttat war es Ende Oktober 2008 in einem Mehrparteienhaus im Feldkircher Stadtteil Levis gekommen. Laut Staatsanwaltschaft soll der junge Mann seinem Stiefvater über 70 Messerstiche zugefügt haben. Nach der tödlichen Auseinandersetzung in der Wohnung des Opfers habe der Stiefsohn einen Bekannten angerufen, dieser sei daraufhin zum Tatort gekommen und habe dann gemeinsam mit dem Hausbesitzer die Polizei alarmiert, so die Ermittler des Landeskriminalamts im Oktober. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des 59-jährigen gebürtigen Kärntners feststellen. Der Tatverdächtige hatte sich in ersten Einvernahmen geständig gezeigt.
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