Der junge Mann muss drei Monate in Haft, sechs Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen. Der Jugendliche wurde für schuldig befunden, sexuelle Handlungen an seiner 13-jährigen Schwester durchgeführt zu haben.
Außerdem versuchte er mit ihr den Beischlaf durchzuführen, wobei dieses Unterfangen beim Versuch blieb. Deshalb erging betreffend die Blutschande nur ein Schuldspruch wegen Versuches. Die Öffentlichkeit war während des Prozesses ausgeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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