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Blutige Messerstecherei statt Kokain-Deal

Bregenz -  Ein 44-jähriger Bregenzer steht am Freitag wegen versuchten Mordes und schweren Raubes vor Gericht.
Messerstecherei in Bregenz

22 Vorstrafen – vorwiegend wegen Vermögensdelikten – hat der Angeklagte aus Bregenz bereits. Am Freitag muss sich der 44-Jährige nun wegen versuchten Mordes und schweren Raubes vor einem Geschworenengericht in Feldkirch verantworten. Laut Anklage hatte er im Dezember 2009 einen Bekannten mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt und ausgeraubt. Es ging um einen Drogen-Deal. Das Opfer, ein gebürtiger Kärntner (69), wollte 100 Gramm Kokain kaufen. Sein Bekannter, der vorgab das Geschäft einzufädeln, hatte vor allem eines im Sinn: seinen Bekannten „abzuzocken“. Für die vermeintliche Übergabe sollen sich die beiden Männer in der Wohnung eines Bekannten in der Bregenzer Blumenstraße getroffen haben. Wie es in der 11-seitigen Anklageschrift heißt, gab der Bregenzer zuerst vor, mit einem Dealer zu telefonieren – anschließend habe er sein Opfer ins Freie gelockt. In der Nähe eines Kinderspielplatzes soll der Bregenzer dann ein Küchenmesser gezückt und mehrmals auf seinen Kontrahenten eingestochen haben. Gleichzeitig, so die Anklage, forderte der mutmaßliche Täter Geld. Schließlich habe der Angeklagte seinem Opfer ein Kuvert mit 2500 Euro abgenommen.

Stich- und Schnittverletzungen

Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten erlitt der gebürtige Kärntner „zwölf Stich- und Schnittverletzungen, wobei es zur Öffnung der Brust- und Bauchhöhle kam und innere Organe verletzt wurden“. Was den Vorwurf des schweren Raubes betrifft, zeigte sich der Angeklagte bislang geständig. Den Tötungsvorsatz bestreitet er. Er habe seinem Opfer lediglich drohen wollen, die Verletzungen müssten im Zuge des Handgemenges entstanden sein, so die Version des Angeklagten. Für einen versuchten Mord gebe es keine Anhaltspunkte, sagt sein Verteidiger German Bertsch. Es fehle jedweder Vorsatz. Die Staatsanwaltschaft geht indes aufgrund des Gutachtens und Zeugenaussagen davon aus, dass der Angeklagte mehrmals aktiv zugestochen hat. „Auch die Tatwaffe, ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge, welches sich der Angeklagte vor der Tat besorgte, spricht für einen zumindest bedingten Vorsatz“, heißt es in der Anklageschrift. Was die acht Laienrichter glauben, wird sich am Freitag zeigen. Der Schwurgerichtsprozess unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter beginnt um 8.30 Uhr.

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