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Bludenzer Schneeräumtrupp ist gefordert

Schneeräumung
Schneeräumung ©Stadt Bludenz
In eine traumhafte Winterlandschaft hat sich in den vergangenen Tagen die Alpenstadt Bludenz verwandelt. Für Autofahrer nicht nur ein Grund zur Freude. Auch in Sachen Schneeräumung gilt es einiges zu beachten.  

In dieser schneeintensiven Zeit sind die Männer des städtischen Bauhofs gefragt. Die Aufgabe der Schneeräummannschaft an Tagen mit ergiebigen Schneefällen ist es, 75 Kilometer Straßen und 40 Kilometer Gehsteige von den Schneemassen zu befreien.

 

„Sie sind nicht nur auf das Verständnis sondern auch auf die Unterstützung aller Bludenzer angewiesen. Das Team ist voll im Einsatz, kann  aber nicht überall gleichzeitig sein“,  erklärt  Bürgermeister Mandi Katzenmayer. Bei „normalem“ Schneefall sind rund 15 bis 20 Mann von der Stadt gefordert. Gearbeitet wird mit vier Schneeräumfahrzeugen, einer Gehsteigfräse, zwei Traktoren, drei Kleintraktoren und einem Radlader. In Extremsituationen wird sowohl Personal als auch Gerätschaft angemietet. Ein Tag Schneeräumung kostet in Bludenz rund 12.000 Euro.

 

Schneeräumungspflicht

Schneeräumung ist nicht nur eine Sache der Stadt, auch Eigentümer von Liegenschaften und Fahrzeugbesitzer sind gesetzlich gefordert. So werden die Fahrzeugbesitzer im Stadtgebiet Bludenz aufgefordert, mit Einsetzen von Schneefall ihre geparkten Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, damit eine ordnungsgemäße Schneeräumung durchgeführt werden kann.

 

Grundbesitzer haben dafür zu sorgen, dass die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.

 

Ebenso haben die Eigentümer von Liegenschaften dafür zu sorgen, dass überhängende Schneewächten oder Eisbildungen an den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Schnee aus Hauseinfahrten oder Grundstücken darf nicht auf öffentlichen Straßen abgelagert werden.

 

Straßenbenützer dürfen bei den dafür notwendigen Arbeiten nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, sind die gefährdeten Straßenstellen abzusperren oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Bei den Arbeiten ist darauf Bedacht zu nehmen, dass der Abfluss des Wassers von der Straße nicht behindert, Wasserablaufgitter und Rinnsale nicht verlegt, Leitungsdrähte, Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen nicht beschädigt werden.

 

Die detaillierten Bestimmungen in Sachen Schneeräumung sind im Internet unter www.bludenz.at abrufbar und wurden auch an den Anschlagtafeln der Stadt ausgehängt. 

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