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Bludenzer Betriebe kontra „Zimbapark“

Da es im Einkaufszentrum Zimbapark ein zu großes Angebot an innenstadtrelevanten Gütern gibt, haben jetzt gleich mehrere Bludenzer Innenstadtbetriebe Klagen eingereicht.

Versprachen die „Zimbapark“-Betreiber noch bei der Eröffnung vor knapp einem Jahr 40 Geschäfte im neuen Einkaufszentrum auf der Bürser Wiese zu eröffnen, sind es heute nicht einmal die Hälfte.

Galt und gilt es doch das Raumplanungsgesetz und mit ihm die Kontingente für innenstadtrelevante und so genannten autoaffinen (nur mit dem Auto abtransportierbar) Gütern einzuhalten. Verstöße gegen diese Auflagen ahnden jetzt gleich mehrere Bludenzer Innenstadtbetriebe sowie die Werdenpark Gesellschaft (Betreiber des seit Jahren geplanten Bludenzer Stadtmarktes). Sie klagen neben den Betreibern des „Zimbaparks“ ebenfalls das Land und den Moderiesen Hennes & Mauritz (H&M).

Die Vertretung der Klage-Parteien hat der Wiener Rechtsanwalt Andreas Rippel übernommen. Für ihn liegen die „Vergehen“ auf der Hand: zu viele Flächen wurden mit innenstadtrelevanten Gütern „besetzt“. „Dabei handelt es sich um eklatante Überschreitungen“, spricht der Wiener Rechtsanwalt von gleich mehr als 1000 Quadratmetern. „Das Land soll das Raumplanungsgesetz wie in anderen Regionen korrekt vollziehen und nicht wie im Falle ‚Zimbapark’ beide Augen zudrücken“, ergänzt Andreas Rippel.

Völlig unverständlich sind jedoch die Klagen für Landesrat Rein: „Die Bezirkshauptmannschaft hat laufend geprüft. Nach unserer rechtlichen Überzeugung haben wir gesetzesmäßig gehandelt.“ Auch die „Zimbapark“-Betreiber selbst, die Spar Österreich, sieht keinen Grund für Besorgnis. „Ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung wurde bereits in zwei Instanzen abgewiesen“, sagt Hans Triesnig und verweist auf die korrekte bau- und gewerberechtliche Ausführung des „Zimbaparks“. „Rechtliche Schritte werden ins Leere gehen.“

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