2003, 2004 und 2005 wurden jeweils ca. 700.000.-Euro zuviel an das Land bezahlt. “Damit ist einer unserer Kritikpunkte am Vertrag über den Verkauf des Krankenhauses vollinhaltlich bestätigt” freut sich die Bludenzer Stadträtin Karin Fritz, die sich durch eine Korrektur dieses offensichtlich verfassungswidrigen Vertrages eine spürbare Entlastung der Bludenzer Finanzen erwartet.
Der bekannte Verfassungsrechtler Univ. Prof. Dr. Peter Pernthaler und Dr. Barbara Gstir stellen nämlich in ihrem Gutachten fest, dass die ” vereinbarte Selbstbehaltsregelung …keine dem § 2 F-VG entsprechende rechtliche Deckung findet.” (Zitat aus dem Gutachten, S 26).
Weiters stellen die Verfassungsjuristen fest: ” Die Selbtbehaltsregelung des Punktes 7 im Übernahmevertrag vom 12. 12. 2002 ist im Sinne der ständigen Rechtssprechung des OGH wegen Verstoßes gegen die verfassungsrechtliche Kostentragungsregel des § 2 F-VG mit der Nichtigkeitsfolge gemäß § 879 Abs. 1 ABGB behaftet.” (S.27)
Dieses Gutachten bestätigt einerseits die Position der Offenen Liste Bludenz, hat andererseits sicher gravierende Auswirkungen auf die Spitalsfinanzierung in Vorarlberg.
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