Dem 67-jährigen Schweizer Firmengründungsexperten und dem 55-jährigen deutschen Techniker wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Es geht um das Einstreichen von Anzahlungen für ein Heizkraftwerk, welches dann aber nie geliefert wurde. Der zweite Vorwurf betrifft – umgekehrt sozusagen – die Bestellung eines Blockheizkraftwerkes samt Hubkolbenmotor – hier sollen die zwei Männer niemals zahlungswillig gewesen sein, behauptet die Staatsanwaltschaft.
Technisch komplexe Materie
Der Erstangeklagte ist ein Fachmann in Sachen Firmengründungen. 367 hat er in seiner beruflichen Laufbahn gegründet, er kennt sich angeblich mit Steueroptimierung und strukturellen Voraussetzungen aus. Der Zweitangeklagte sollte sich im technischen Bereich nach Innovationen umsehen, diese sollten dann zusammengefügt werden und für geschäftlichen Erfolg sorgen. Die verschiedenen Komponenten hätten dann allerdings nicht zusammengepasst, weshalb es zu Problemen gekommen sei. Betrugsabsichten bestreiten beide Männer. Der vorsitzende Richter Richard Gschwenter musste den Prozess vertagen.
Christiane Eckert / VOL.AT
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