Bei den Eidgenossen entscheidet der Richter von Fall zu Fall. Ab 50 Freunden ist es nämlich nicht mehr das private Umfeld, sondern öffentlich. In Österreich ist auch das öffentliche Warnen vor Blitzern und Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich nicht verboten, weiß ÖAMTC Experte Jürgen Wagner: “Bei uns gibt es dieses private Umfeld nicht. Egal ob über Radio oder Facebook. Wichtig ist nur, dass man bei der Meldung des Blitzers unbedingt auf den nächsten Parkplatz fährt und das Auto abstellt.”
Aufblinken und Navis kein Problem
Wildes aufblinken sieht der Gesetzgeber aber auch in Österreich nicht gerne: “Dass man vor einer Kontrolle oder Gefahr warnt und einmal aufblinkt ist kein Problem. Aber ständig die Lichthupe zu betätigen sollte man unterlassen.” Unproblematisch sind auch Navigationsgeräte mit eingebauten Warnungen vor stationären Blitzern.
Tempogrenzen einhalten
Verboten sind hingegen sogenannte Radarwarngeräte. Sie scannen per Funk die Umgebung ab und suchen nach mobilen und stationären Blitzern. Die Empfehlung des Verkehrsexperten ist daher die Einhaltung der Tempogrenzen, damit man Warnmeldungen erst gar nicht braucht: “Wenn man den anderen Autofahrern aber einen Gefallen tun will, sollte man das Auto abstellen und einen Blitzerservice nutzen.”
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