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Bleiberecht: Vorarlberg gewährte 77 Ansuchen

©Bettina Maier
In Vorarlberg wurden bisher 77 Anträge auf humanitäres Aufenthaltsrecht positiv entschieden.

In manchen Fällen sei das Aufenthaltsrecht unbeschränkt, in anderen beschränkt ausgesprochen worden, erklärte Sicherheits-Landesrat Erich Schwärzler (V) auf APA-Anfrage. Wie viele Ansuchen es bisher gegeben hat, konnte Schwärzler nicht exakt beziffern. Er schätzte die Zahl der eingelangten Anträge auf 100 bis 120.

In Tirol wurde seit Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes mit 1. April 2009 insgesamt 153 mal von negativ beschiedenen Asylwerbern ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht gestellt. Davon wurden bisher 52 Verfahren abgeschlossen, hieß es aus der Abteilung Staatsbürgerschaft beim Land Tirol auf Anfrage der APA. In 36 Fällen wurde eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Von den 16 Verfahren mit negativem Ausgang meldeten zehn Berufung an.

In der Steiermark wurde bisher rund die Hälfte der insgesamt 531 Anträge auf humanitäres Aufenthaltsrecht abgeschlossen. Davon wurden 72 Prozent oder 190 Fälle positiv entschieden, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Franz Voves (S) auf APA-Anfrage.

Im Burgenland wurde im Vorjahr 16 Mal ein Aufenthaltstitel im Rahmen des humanitären Aufenthalts genehmigt. Positiv erledigt wurden sechs Verfahren im Bezirk Eisenstadt-Umgebung sowie fünf im Bezirk Oberwart, vier in Mattersburg und eines in Oberpullendorf, teilte das Büro von Landeshauptmann Hans Niessl (S) auf Anfrage mit. Die Zahl der Ablehnungen konnte der APA nicht übermittelt werden.

Relativ schlechte Chancen auf ein Bleiberecht aus humanitäre Gründen hat man in Kärnten. Dort wurden seit 1. April 2009 in Summe 33 Anträge gestellt – immerhin ein Drittel davon wurde negativ entschieden. “2009 haben wir 22 humanitäre Aufenthaltstitel vergeben, elf Anträge wurden abgelehnt”, erklärte Larissa Herzog-Sternath, Sprecherin von Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK), gegenüber der APA.

Die gesetzliche Möglichkeit, formale Anträge auf humanitären Aufenthalt zu stellen, gibt es erst seit April des Vorjahres. Der VfGH hatte eine entsprechende Gesetzesänderung verlangt, davor war das Bleiberecht ein “Gnadenrecht”.

Grundsätzlich wird nunmehr zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden. Das neue Spezialverfahren gilt lediglich für Personen, die schon davor nach Österreich gereist sind, sich seither durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und deren Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.

Für diese Altfälle gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht zu bemühen. Kommt es hier – nach der Konsultation der jeweiligen Sicherheitsdirektion – zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag formal vom Innenministerium abgesegnet. Als Unterstützung wurde dort ein Beirat eingerichtet, der in Streitfällen eine Empfehlung abgibt. Bisher wurde er kaum angerufen, dementsprechend gibt es auch wenige Entscheidungen, die direkt vom Ministerium getroffen wurden.

Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. Wer bei letzterem Punkt Probleme bezüglich Arbeitsplatz, Wohngelegenheit oder Krankenversicherung hat, kann sich einen “Paten” suchen. Bei Ablehnung eines Antrages ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof möglich.

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