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Bischof sprach mit Pfarrer Bechter

Feldkirch - Aufgrund der Vorkommnisse in Bludesch bat Bischof Elmar Fischer den verantwortlichen Priester heute Nachmittag zu einem Gespräch.

„Pfarrer August Bechter“, so der Diözesanbischof nach dem rund einstündigen Gespräch, in dem es um die seelsorgliche Arbeit in der Walgaugemeinde ging, „bedauerte mir gegenüber den Fehler seinerseits, für den er sich jedoch entschuldigt habe und zeigte sich einsichtig in Hinblick auf die Einhaltung der diözesanen Richtlinien. Er wies auch darauf hin, dass er im Vorhinein Gespräche mit den Angehörigen über den Ablauf geführt habe“.

Bischof Elmar Fischer verwies damit erneut auf die seitens der Diözese geltende Regelung bei Begräbnissen Konfessionsloser. „Der bedauerliche Fall“, so Bischof Elmar Fischer, „weist auf die Schwierigkeit der pastoralen Situation hin, nämlich, wie im Einzelfall angemessen vorgegangen werden soll. Die Diözese hat Richtlinien erstellt, die Einseitigkeiten verhindern sollen“.

Der Feldkircher Diözesanbischof betonte erneut, zunächst müsse immer die Entscheidung des Verstorbenen berücksichtigt werden. „Man würde sonst der Kirche vorwerfen, sie vereinnahme einen Menschen, wenn er sich nicht mehr wehren kann“, so der Bischof. „Andererseits haben Angehörige eine persönliche Beziehung zum Verstorbenen und wollen des öfteren ein Begräbnis mit Gebet und gottesdienstlicher Gestaltung. Außerdem hat jeder Mensch Anspruch auf Achtung seiner Würde, unabhängig von seiner konfessionellen Zugehörigkeit. Aus diesen Gründen sieht die Kirche für konfessionslose Verstorbene eine zivile Teilnahme des Seelsorgers und entsprechende Gestaltung der Feier auf Bitte der Angehörigen vor“.

„Ein Todesfall“, so Bischof Elmar Fischer, „ist immer Anlass, unser Denken und Besinnen nicht allein auf den äußeren Ablauf und die Gestaltung einzuschränken. Unser Glaube lenkt Gedanken und Verhalten auf Wesentliches und Entscheidendes, will bei allem Bedenklichen doch Hoffnung“.

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