Elbs begründete dies damit, dass “die Kirche nie das Ideal der Ehe außer Kraft setzen will und kann”. Die Bischofsynode im Herbst 2015 gilt auch bereits als Familiensynode, weil dort Entscheidungen zum Sakramentenempfang von wiederverheirateten Geschiedenen erwartet werden.
Elbs: Konkrete Situation beachten
Laut Elbs gilt es in diesem Zusammenhang zwei Punkte zu beachten: Die biblisch begründete unauflösliche Ehe einerseits und die konkrete Situation der Betroffenen. “Wenn man diese beiden Pole im Blick hat, dann findet man in der Einzelsituation die Lösung, in der ein Mensch gut leben kann”, betonte der Feldkircher Bischof. Für ihn sei “nicht so sehr eine Gesetzesveränderung die Lösung”, als vielmehr der pastorale Umgang mit einer Notsituation der Betroffenen.
(APA)
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