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Bischof bezieht bereits Pension

Bregenz - Pension seit 
1. Jänner – mit Arzt­gehalt über 13.800 Euro: Die Gehaltsdiskussion um Altlandesstatthalter Hans-Peter Bischof bekommt nun eine völlig neue Wendung.

Dem Altpolitiker, der zum Jahreswechsel sein gesetzliches Rückkehrrecht beanspruchte und als Arzt im Bregenzer Krankenhaus anheuerte, kann die vieldiskutierte Verdiensthöhe als Arzt egal sein – denn er bezieht bereits parallel zu seinem (gekürzten) Oberarztgehalt in Höhe von 5900 Euro seit 1. Jänner 2008 eine Politikerpension von 11.000 Euro. Somit hat Bischof, der in die 1998 abgeschaffte Bezügeregelung fällt, jedenfalls Bruttoeinkünfte von monatlich 13.894 Euro – jenem Betrag, den er zuletzt als aktiver Politiker bezog. Alle darüberliegenden Einkünfte werden abgeschnitten. Bischof hatte während der tagelangen Diskussion um sein Arztgehalt niemals erwähnt, bereits Pension parallel zu seinem Dienstverhältnis zu beziehen. Gegenüber den „VN“ sprach er am Freitag sogar nur von einem „theoretischen Pensionsanspruch“, den er sich erworben habe. Wie erklärt er sich den Widerspruch? „Ich war der Meinung, dass dies bekannt ist. Klar ist: Mein Verdienst bleibt immer bei 13.800 Euro, der Einkommensabstrich im Spital bedeutet eben, dass das Land mehr Pension bezahlen muss. Das ist die Rechtssituation.“ Er wehrt sich gegen eine „Schädigung meines äußeren Bildes. Ich hätte durchaus in die volle Politikerpension gehen können, habe das aber nicht getan, weil ich noch beruflich tätig sein möchte“, so Bischof, der auf der Internen nach 14 Jahren Absenz wieder in seinen Arztberuf zurückfinden möchte. Landeshauptmann Herbert Sausgruber wird ungewöhnlich deutlich: „Es wäre gut, wenn man den Anspruch auf die Statthalterpension natürlich auch offenlegt. Der Eindruck, der bei schrittweiser Bekanntgabe entsteht, ist nicht gut.“ Sausgruber weiter: „Ich bedaure sehr, dass diese Missverständnisse aufgetreten sind, die nicht notwendig gewesen wären. Die Regelungen über solche Pensionen bestehen für die Zukunft nicht. Und das ist auch gut so.“

„Kein Kommentar“

Bischof kassiere die 5900 Euro als Arzt wie jeder andere Arzt auch, habe gleichzeitig aber eben auch Anspruch auf eine Politikerpension, da er der alten Regelung unterliege, sagte Landestatthalter und Gesundheitslandesrat Markus Wallner. Ist das nicht eine schiefe Optik nach all den Diskussionen der letzten Tage? „Das kann und will ich nicht kommentieren“, sagte Wallner, „weil wir uns eben auf einer alten Rechtslage befinden.“ Deutlich schärfer reagiert SPÖ-Chef Michael Ritsch: „Bischofs Regelung ist eine Verhöhnung der Vorarlberger, Konsequenzen werden folgen.“ Er will in einer Anfrage offene Fragen, vor allem auch die Rolle des Landeshauptmanns geklärt wissen. „Das Schlimme daran ist, dass Bischof von Sausgruber in Kenntnis der Gegebenheiten gedeckt wurde“, spricht Ritsch von einem „ÖVP-Skandal der Sonderklasse“.

Harte Kritik

Auch Grünen-Vorstandssprecher Johannes Rauch übt harte Kritik: „Ich verstehe das schlichtweg nicht. Mein Verständnis war immer, dass man entweder arbeitet oder Pension kassiert, wie es bei den ASVG-Pensionen ja auch ist, wo es Zuverdienstgrenzen gibt.“ So wie sich die Situation jetzt darstelle, sei sie auf jeden Fall nicht haltbar: „Und ich verstehe das weder menschlich noch politisch.“ In der politischen Diskussion werde dies sicherlich noch Thema sein: „Für die Menschen ist das nicht nachvollziehbar, das muss alles nochmals diskutiert werden.“ Fritz Amann, Klubobmann der Freiheitlichen, konstatiert Bischof verärgert einen „Slalomlauf in Sachen Transparenz“. Bischofs Verhalten sei abenteuerlich; er bringe damit auch die gesamte Politik in Verruf: „Auch wenn es rechtlich gedeckt ist, dass er die Pension kassiert, ist es schlichtweg nicht fair den Steuerzahlern gegenüber, von denen er das Gehalt bekommt.“ Amanns Fazit: „Es ist auch schade für seine Reputation. Dieses Verhalten ist eines erfahrenen Politikers ganz einfach nicht würdig.“

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