"Wenn wir einerseits die vielen Österreicher, die sich jetzt alle vorbildlich an die nötigen Vorgaben halten, richtigerweise als Lebensretter sehen, dann müssen wir jene als Lebensgefährder bezeichnen, die gegen die Regeln verstoßen", sagte Innenminister Karl Nehammer kürzlich. Die Polizei wird künftig bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen hart vorgehen. Einen "Corona-Strafkatalog" gibt es aber nicht, wie die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gegenüber VOL.AT informiert.
Bisher kein Corona-Strafkatalog
"Es gibt im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen bisher keine Verordnungen oder dergleichen, die für ganz Österreich dieselbe Höhe der Geldstrafe festlegen", erklärt Manuela Costa von der Strafabteilung der BH Dornbirn auf VOL.AT-Anfrage. Einen sogenannten "Corona-Strafkatalog" gebe es - zumindest bisher - nicht. Es entspreche der langjährigen Praxis der Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften als Verwaltungsstrafbehörden bei einer ersten Übertretung im Regelfall die Geldstrafe mit zehn Prozent des Strafrahmens festzulegen. "Je nach Umständen der Übertretung wird auch eine höhere Strafe verhängt", informiert Manuela Costa. Das gelte auch im Falle von Übertretungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung zum Coronavirus und den dazugehörigen Verordnungen.
Bis zu 500 Euro pro Übertretung
"Das führt dazu, dass jemand, der zum Beispiel an einem öffentlichen Ort mit einer anderen Person spazieren geht, die nicht mit ihm im Haushalt lebt, mit einer Geldstrafe von zumindest 360 Euro (10 Prozent des Strafrahmens) zu rechnen hat", verdeutlicht Costa in einer schriftlichen Anfragebeantwortung. In der Praxis seien bisher von der BH Dornbirn aufgrund der vorgefundenen Tatumstände Geldstrafen von bis zu 500 Euro pro Übertretung verhängt worden. "Handelt es sich bei der angezeigten beziehungsweise der beschuldigten Person um eine minderjährige, strafmündige Person, fällt die Geldstrafe im Verhältnis niedriger aus", sagt Manuela Costa abschließend.
(VOL.AT)
Video: Lügen kann zu Haftstrafe führen
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